Callback-Service
von 24 Stunden!
Wissenswert
Aktuelles
- Beispielfälle (2)
- News (90)
- Urteile (18)
Letzte Artikel
- Idioten-Test – Verkehrsminister Ramsauer plant Video-Aufnahmen – Politik Inland – Bild.de
- Fahrverbot – Bußgeldbescheid Stadt Karlsruhe
- Fahrverbot – Bußgeldbescheid Landeshauptstadt Stuttgart
- Fahrverbot – Bußgeldbescheid Zentrale Bußgeldstelle Artern
- Fahrverbot – Bußgeldbescheid Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg
AG Freiburg – Freispruch im Prozess der Unfallflucht mangels Bemerkbarkeit des Schaden -
Das Amtsgericht Freiburg hat am gestrigen 15.11.2011 einen Autofahrer mangels Bemerkbarkeit des Fremdschadens vom Vorwurf der Unfallflucht freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft stützte ihren Strafbefehl auf der Aussage einer sog. Knallzeugin. Diese habe am Tattag einen lauten Knall im Innenhof Ihres Gastronomiebetriebs wahrgenommen, konnte aber nicht bestätigen, ob es sich um einen Knall, in Form eines Auffahrens durch ein KFZ handelte. Ebenso wenig habe Sie den Angeklagten auffahren sehen. Sie konnte lediglich bestätigen, dass sich der Angeklagte kurz nach dem Knall mit seinem Fahrzeug im Innhof befand. Auch wies das Fahrzeug des Angeklagten einige Spuren auf, diese möglicherweise von einem Zusammenstoß stammen könnten. Die Staatsanwaltschaft hatte anhand der Zeugenaussage ein Sachverständigengutachten erstellen lassen. Das Gutachten überführte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Angeklagten, da dieser zum Tatzeitpunkt in der Nähe des Unfallortes gewesen und der Knall auf das Auffahren seines Fahrzeuges zurückzuführen sei.
Die Verteidigung rügte in diesem Fall die notwendige “Bemerkbarkeit” des Schadens. Der Schaden am Opferfahrzeug bestand in einem sog. Schleifschaden in Höhe ca. 1.200,00 Euro. Die Verteidigung hatte vorgetragen, dass der Angeklagte den Schaden aufgrund lauter Musik nicht hören konnte und aufgrund des Gewichts des eigenen Fahrzeugs nicht unbedingt bemerken musste. Der Sachverständigengutachter bestätigte diesen Vortrag, in dem er nicht ausschließen konnte, dass der Angeklagte den Schaden zweifelsfrei bemerken musste. Der Angeklagte wurde daraufhin freigesprochen.
Das Urteil ist mangels Berufungsmöglichkeit der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.
Share on FacebookAutor: Christian Fuhrmann






