Partner für Verkehrsrechtschutz


Horbach

Die Kosten der MPU haben sie als Betroffener grundsätzlich selbst zu tragen. Sie beauftragen die MPU-Stelle mit der Begutachtung und daher sind Sie auch der alleinige Kostenschuldner. Die Kosten einer MPU werden in der Regel ca. 300 € bis 700 € betragen. Fragen Sie bei den verschiedenen Instituten nach, wie teuer eine Begutachtung bei den jeweiligen Instituten ist. Sie sollten in jeden Fall überlegen, ob Sie vor der Teilnahme an einem MPU Verfahren, nicht einen Vorbereitungskurs besuchen.

Informieren Sie sich bei uns, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben! Wir helfen Ihnen.

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Mittwoch, 29 Dezember, 2010
Autor: admin

Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern:

  • bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr
  • bei Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach wiederholter Entziehung oder nach Entziehung aufgrund des Punktsystems
  • Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr Alkoholauffälligkeit
  • Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch

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Mittwoch, 29 Dezember, 2010
Autor: admin