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Horbach

Fehlerhaft erhöhte Bußgelder bei Voreintragungen und angeblich vorsätzlichem Fehlverhalten

Immer häufiger stellen wir fest, dass unseren Mandanten ein erhöhtes Bußgeld auferlegt wird. Der Betroffene fragt sich zu Recht, warum er für ein Vergehen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mehr bezahlen soll, als der Gesetzgeber im Bußgeldkatalog festgelegt hat. Das OLG Koblenz hat hierzu folgendes geäußert (Quelle: OLG Koblenz (Beschluss vom 10.03.2010 – 2 SsBs 20/10)):

Die vorsätzliche Tatbegehung und das Vorhandensein von einschlägigen Voreintragungen sind bei der Bemessung der Geldbuße zu berücksichtigen. Ausgehend vom Regelsatz ist die Geldbuße entsprechend dem Schuldgehalt gegenüber fahrlässigen Verstößen von Ersttätern angemessen zu erhöhen, ohne dass dabei die sozialen Verhältnisse des Betroffenen zunächst eine Rolle spielen; ihnen kann durch Ratenzahlung Rechnung getragen werden.

Wir sind der Meinung, so einfach geht es nicht! Viele Behörden sehen in einem bestimmten Verhalten ein vorsätzliches Fehlverhalten ohne das subjektive Merkmal des Betroffenen tatsächlich überprüft zu haben. Hierdurch kommt es im Alltag zu einer großen Anzahl an unrechtmäßig erlassenen Bußgeldbescheiden.

Wenn Sie ebenfalls der Meinung sind, ein Opfer der Behörde geworden zu sein, dann prüfen Sie unter Hinzuziehung eines Verkehrsrechtsanwalts den Vorwurf ihres angeblichen Fehlverhaltens.

Ihr Team von Blitzeranwalt.com

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Donnerstag, September 29, 2011
Autor: Christian Fuhrmann

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