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Landkreis Harburg erstattet womöglich Bußgelder / Blitzen von hinten

Der Landkreis Harburg wurde durch das zuständige Innenministerium aufgefordert, die eingesetzten Blitzergeräte, bei denen Kraftfahrer von hinten geblitzt wurden, nicht mehr einzusetzen, da die Messmethode nicht rechtens zu sein scheint.

Der zuständige Landrat hat mittlerweile angeordnet, auf weitere Heckaufnahmen (Blitzen von hinten) zu verzichten. Zudem möchte der Landkreis Harburg möglichst alle Verwarnungs- und Bußgelder zurück bezahlen.

Im Landkreis Stade, der ebenfalls über sogenannte Heckblitzer verfügt, sieht man dagegen noch keine Veranlassung, das Blitzen von hinten einzustellen. Es bleibt abzuwarten, welche Anweisungen durch das niedersächsische Innenministerium noch folgen werden.

Sollten Sie Opfer eines Blitzergeräts / Heckblitzer/ Blitzen von hinten geworden sein, so informieren Sie sich frühzeitig.

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Freitag, Dezember 2, 2011
Autor: Christian Fuhrmann

2 Kommentare zu
“Landkreis Harburg erstattet womöglich Bußgelder / Blitzen von hinten”

  1. Chris24 sagt:

    Am besten sofort nach Erhalt des Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogen einen Anwalt kontaktieren. Die Behörden habne erfahrungsgemäß immer wieder Beweisprobleme, so dass es zu Einstellungen bei diesen Verfahren kommt.

  2. Niels1577 sagt:

    Wurde am 28.02.12 geblitzt,und das von hinten.Man kann nicht sehen um welche Automarke es sich handelt,nicht welche Farbe es hat,eigentlich nur das Kennzeichen.Ist es nun rechtens oder nicht?


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