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Dr. Hoog Rechtsanwalt

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Versicherung übernommen. Das gilt insbesondere, wenn der Unfall nicht selbst verschuldet wurde. Allerdings muss der Sachverständige grundsätzlich unabhängig arbeiten und darf nicht im Auftrag der Versicherung handeln.

Erste Schritte nach einem Autounfall

Nach einem Autounfall sollten Sie zuerst Ruhe bewahren und die Situation einschätzen. Unser Team von Rechtsanwalt Dr. Hoog hilft Ihnen dabei, die richtigen Schritte zu unternehmen und formelle Fehler zu vermeiden. Wir verstehen, dass die Abwicklung eines Unfalls häufig mühevoll und zeitaufwendig ist, deshalb stehen wir Ihnen bei jeder Frage rund um den Verkehrsunfall zur Seite.

Wichtige Informationen nach einem Unfall

Falls der Unfall polizeilich nicht aufgenommen wird, raten wir Ihnen dringend, wichtige Angaben wie Namen des Fahrers und des Halters, das Kennzeichen sowie Versicherungsinformationen Ihres Unfallgegners zu notieren. Eine schriftliche Bestätigung des Unfallhergangs durch den Gegner kann sich ebenfalls als nützlich erweisen.

Zum Thema Verwarnungsgeld

Es kann vorkommen, dass Ihnen ein Verwarnungsgeld angeboten wird. Wir raten davon ab, dieses anzunehmen, besonders wenn Sie der Meinung sind, dass Sie den Unfall nicht allein verursacht haben. Die Akzeptanz eines Verwarnungsgelds wird häufig als Schuldeingeständnis gewertet und kann negative Auswirkungen auf die Schadensabwicklung haben.

Schadensersatz und Reparaturkosten

Die Verantwortung für den Schadenersatz nach einem Unfall liegt in der Regel bei dem Halter und dem Fahrer des anderen Fahrzeugs. Die Reparaturkosten werden nach einem Unfall durch ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag geschätzt. Sollten die Reparaturkosten jedoch höher sein als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, kann der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungswert verlangen.

Werkstattwahl und Minderwert

Nach einem Unfall haben Sie das Recht, die Werkstatt für die Reparatur Ihres Autos frei zu wählen. Die Versicherung des Unfallgegners trägt auch dann die Kosten, wenn Sie eine teurere Fachwerkstatt aufsuchen. Ein sogenannter technischer oder merkantiler Minderwert, der entsteht, wenn ein repariertes Fahrzeug als Unfallfahrzeug zu qualifizieren ist, wird ebenfalls berücksichtigt.

Sachverständigengutachten

Die Kosten für ein Sachverständigengutachten nach einem Unfall werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Es muss darauf geachtet werden, dass der Sachverständige unabhängig arbeitet und nicht im Auftrag der Versicherung handelt. Mit unserer jahrelangen Erfahrung im Verkehrsrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen und Unsicherheiten zur Seite.

Artikel von Dr. Hoog Rechtsanwalt


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