Unsere Anwaltskanzlei Wagner ist ein Experte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Mit einer jahrelangen Erfahrung, die sich durch gründliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen auszeichnet, sind wir qualifiziert, um Ihnen unsere Dienstleistungen auf diesem Bereich anzubieten. In diesem Text sollen Sie einen Überblick über das Verkehrsrecht und einige spezifische Sachlagen erhalten.
Das Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht regelt die Rechte und Pflichten der Teilnehmer im Straßenverkehr. Hierbei geht es nicht nur um Fragen der Haftung und des Schadensausgleichs nach Verkehrsunfällen, sondern auch um Tatbestände des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts.
Rechte und Pflichten bei einem Verkehrsunfall
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, haben alle Beteiligten gewisse Rechte und Pflichten. Ein wichtiger Aspekt liegt in der Aufklärung des Unfallhergangs, damit letztlich die Frage der Haftung geklärt werden kann. Unsere Kanzlei unterstützt Sie aktiv bei der Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
Wenn Sie durch einen Verkehrsunfall körperliche oder seelische Schmerzen erlitten haben, können Sie unter Umständen ein Schmerzensgeld geltend machen. Dies dient als Ausgleich für immaterielle Schäden, welche durch den Unfall entstanden sind. Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Möglichkeiten.
Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht
In unserem Leistungsspektrum ist auch die Beratung im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts enthalten. Hierbei geht es um das Bearbeiten von Bußgeldbescheiden oder die Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht oder Alkoholdelikten im Straßenverkehr.
Folgen einer Unfallflucht
Die Unfallflucht ist ein schwerwiegender Vorwurf, welcher erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hierzu können Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot zählen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung solcher Fälle und beraten Sie umfassend zu den Folgen.
Strafen bei Alkoholdelikten im Straßenverkehr
Auch Alkoholdelikten im Straßenverkehr können ernsthafte Sanktionen nach sich ziehen. Neben empfindlichen Bußgeldern kann dies auch ein Fahrverbot oder in schweren Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten.
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr fahren dürfen. Der Entzug der Fahrerlaubnis hingegen ist gravierender, da Sie Ihre Fahrerlaubnis komplett verlieren und eine neue nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden kann. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um diese Themen eingehend zu besprechen und Sie bestmöglich zu beraten.
Die Kanzlei Wagner verfügt über ein engagiertes Team, das Ihnen stets zur Verfügung steht, um Ihre Fragen zu klären und eine kompetente Rechtsberatung zu bieten. Von Montag bis Freitag sind wir ab 08:30 Uhr bis spät abends für Sie erreichbar.
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