Artikel vom 28.01.2025

Abschleppkosten nach Falschparken: Wann droht eine Rechnung?

Falschparken kann nicht nur ein Ärgernis für andere Verkehrsteilnehmer sein, sondern auch teuer werden. Besonders dann, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Das Verwaltungsgericht München hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das Abschleppen eines falsch geparkten Autos vor einem abgesenkten Bordstein rechtmäßig ist. Doch welche rechtlichen Grundlagen greifen in solchen Fällen? Welche Kosten entstehen für den Fahrzeughalter? Und gibt es eine Möglichkeit, sich gegen eine Abschleppmaßnahme zu wehren?

Rechtliche Grundlagen für das Abschleppen von Falschparkern

Das Parken vor einem abgesenkten Bordstein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es untersagt, an diesen Stellen zu parken, da sie als wichtige Querungshilfe für Fußgänger, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen dienen. Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt sind in solchen Fällen befugt, eine Abschleppmaßnahme anzuordnen, um eine bestehende Behinderung zu beseitigen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Entscheidend ist, ob das abgestellte Fahrzeug den Verkehrsfluss oder die Nutzung des Gehwegs beeinträchtigt. Das kann bereits dann der Fall sein, wenn eine Durchfahrt erschwert oder eine Querung unmöglich gemacht wird. Auch ohne explizite Halteverbotsschilder kann das Parken an bestimmten Stellen unzulässig sein, wenn eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit vorliegt.

Urteil des Verwaltungsgerichts München: Abschleppen war rechtmäßig

In einem aktuellen Urteil entschied das Verwaltungsgericht München (Az. M 23 K 21.5650), dass das Abschleppen eines vor einem abgesenkten Bordstein abgestellten Fahrzeugs rechtlich nicht zu beanstanden ist. Die Begründung des Gerichts stützt sich auf den Schutz der Mobilität schwächerer Verkehrsteilnehmer, die durch das Fahrzeug möglicherweise behindert wurden.

Besonders relevant war die Feststellung, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, den Fahrzeughalter vorab zu kontaktieren. Auch wenn das Abschleppen eine unmittelbare Maßnahme darstellt, kann sie ohne vorherige Information des Halters durchgeführt werden. Die Entscheidung verdeutlicht, dass das Parken an sensiblen Stellen, insbesondere an abgesenkten Bordsteinen, schnell zur Entfernung des Fahrzeugs führen kann.

Welche Kosten können für das Abschleppen anfallen?

Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, entstehen für den Halter verschiedene Kosten, die in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören die Gebühr für die behördliche Anordnung der Abschleppmaßnahme sowie die Kosten für den Abschleppdienst selbst. Zusätzlich können Verwahrgebühren anfallen, falls das Fahrzeug auf einem Verwahrplatz zwischengeparkt wird.

Die Gesamtkosten variieren je nach Stadt und Dienstleister, bewegen sich aber häufig im mittleren dreistelligen Bereich. Neben den eigentlichen Abschleppkosten kann außerdem ein Bußgeld für den Parkverstoß erhoben werden, wodurch sich die finanzielle Belastung weiter erhöht.

Möglichkeiten zur Anfechtung eines Abschleppbescheids

Wer ein abgeschlepptes Fahrzeug zurückholen muss, kann sich unter bestimmten Umständen gegen den Kostenbescheid wehren. Ein Einspruch kann dann Erfolg haben, wenn nachgewiesen wird, dass keine Verkehrsbehinderung vorlag oder die Maßnahme unverhältnismäßig war.

In manchen Fällen kann argumentiert werden, dass die Behörden den Fahrzeughalter vorab hätten kontaktieren müssen, bevor sie das Abschleppen veranlassten. Auch eine fehlerhafte oder unklare Beschilderung kann ein Grund sein, den Bescheid anzufechten. Wenn etwa Fahrbahnmarkierungen verblasst oder Schilder nicht eindeutig sichtbar waren, könnte dies ein Ansatzpunkt für eine juristische Überprüfung sein.

Die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hängen jedoch stark vom Einzelfall ab. In der Regel bewerten Gerichte Abschleppmaßnahmen als rechtmäßig, insbesondere wenn eine Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag.

Wie lässt sich eine Abschleppmaßnahme vermeiden?

Um hohe Kosten und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es ratsam, beim Parken besonders aufmerksam zu sein. Eine sorgfältige Prüfung der Verkehrsschilder und Bodenmarkierungen kann helfen, problematische Parkflächen zu identifizieren.

Besonders in städtischen Gebieten mit hohem Verkehrsaufkommen sollten Autofahrer darauf achten, ausreichend Abstand zu abgesenkten Bordsteinen, Einfahrten und Gehwegen zu halten. Wer sich unsicher ist, ob ein Parkplatz erlaubt ist, sollte lieber eine alternative Abstellmöglichkeit suchen.

Falschparken kann teuer werden

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München zeigt, dass das Abstellen eines Fahrzeugs an unerlaubten Stellen ernsthafte finanzielle Konsequenzen haben kann. Wer vor einem abgesenkten Bordstein parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die sofortige Abschleppmaßnahme. Die entstehenden Kosten sind hoch, während die Chancen, sich dagegen zu wehren, oft gering sind.

Autofahrer sollten sich daher bewusst machen, dass ein kurzer Moment der Unachtsamkeit schnell teuer werden kann. Wer unnötige Kosten und Ärger vermeiden möchte, sollte sich an die geltenden Parkvorschriften halten und sein Fahrzeug stets regelkonform abstellen.


Quelle(n): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-5958?hl=true Bild von Wolfgang Krzemien auf Pixabay


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