Artikel vom 18.11.2013

FREISPRUCH- des Anwalts Liebling – Amtsgericht Schorndorf

Entgegen häufiger Werbung eines namhaften Unternehmens ist es eher der "Freispruch", diesen der Anwalt als seinen "Liebling" bezeichnet, so wieder einmal geschehen am heutigen Vormittag am Amtsgericht Schorndorf, als die Taktik eines Blitzeranwalt`s zugeschlagen hatte.

Vorgeworfen wurde dem Betroffenen eine erhebliche Geschwindigkeitsübertretung, wodurch er neben der Geldstrafe auch ein Fahrverbot erhalten sollte. Glücklicherweise konnte die Identifizierung des Betroffenen aufgrund eines ausführlichen Sachvortrags bestritten werden. Die Aufklärung gelang dem Gericht nicht, auch war die Einholung des Sachverständigengutachtens fraglich, da der Betroffene Ähnlichkeit mit einer anderen Person aufwies und hierdurch enorme Kosten entstanden wären.

Durch den Freispruch werden nunmehr sämtliche Kosten des Verfahrens durch die Staatskasse übernommen, auch die anwaltlichen Gebühren.

"Freispruch" - des Anwalts Liebling.


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