Artikel vom 13.01.2014

Fahrradfahrer vs. Pkw

Das Amtsgericht München hatte die Frage zu klären, ob und ggf. in welchem Umfang ein Pkw-Führer für die Schäden eines Fahrradfahrers haftet, wenn der Fahrradfahrer grob gegen die ihm obliegenden Pflichten verstoßen hat.

Der Fahrradfahrer war – planmäßig – als „Falschfahrer“ unterwegs, um sich so einen Umweg um eine Verkehrsinsel zu ersparen. Auf diesem (kurzen) Weg befuhr der Fahrradfahrer eine Fahrbahn, welche ausschließlich für den in die Gegenrichtung fahrenden Verkehr freigegeben war.

Das Gericht hat entschieden, dass das Verschulden des Fahrradfahrers so gravierend war, dass der Pkw-Führer überhaupt nicht haftet. Das Gericht hat auch entschieden, dass aufgrund dieses Verschuldens sogar die Haftung aufgrund der Tatsache, dass der Pkw-Führer ein Auto im Straßenverkehr bewegt hat, die sog. Betriebsgefahr, entfällt. Der Pkw-Fahrer habe, so das Gericht, nicht damit rechnen müssen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich dermaßen verkehrswidrig verhalten würden.

Aus dieser Entscheidung wir deutlich, dass auch Fahrradfahrer nicht folgenlos gegen die Regeln des Straßenverkehrs verstoßen dürfen. Sollten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus einem Verkehrsunfall Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.


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