Artikel vom 19.09.2013

Absehen vom Fahrverbot wegen Verwirrung im Schilderwald

Wegen überhöhter Geschwindigkeit erhielt ein Autofahrer nicht nur einen saftigen Bußgeldbescheid, ihm wurde auch ein Fahrverbot auferlegt. Er war am Ende einer Streckenzusammenführung geblitzt worden, machte aber geltend, es sei für ihnnicht zu erkennen gewesen, dass die vor der Einengung angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h an der Messstelle immer noch gegoltenhabe.

Die Richter gaben ihmRecht. Der Verkehrsbehörde sei bekannt, dass die Beschilderung vor dem Radargerät ausgesprochen unübersichtlich sei. Wenn sie dagegen nichts unternehme und trotzdem an derselben Stelle weiterhin Geschwindigkeitsmessungen vornehme, dürfe dies nicht allein dem Autofahrer angelastet werden.

Der Autofahrer musstezwar ein erhöhtes Bußgeld hinnehmen, ein Fahrverbot aber konnte er verhindernund darf seinen Führerschein behalten.


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