Artikel vom 23.08.2015

aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsrecht – August 2015

Der Zeitpunkt für die Bemessung der Invalidität
Das OLG Hamm hat mit seinem Urteil vom 25.06.2014, AZ: 20 U 61/14 festgestellt, dass der Stichtag für die Bemessung der Invalidität der Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfallereignis nur dann ist, wenn noch eine sog. Neubemessung zulässig ist. Streiten die Parteien um eine sog. Erstbemessung, so ist der Zeitpunkt der letzten ärztlichen Untersuchung der versicherten Person maßgeblich. Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung hervorgetretene Tatsachen sind dann zu berücksichtigen, wenn sie Rückschlüsse auf die zum Zeitpunkt der letzten ärztlichen Untersuchung gebotene Einschätzung der Invalidität zulassen.

Versicherungsschutz beim Sekundenschlaf
Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Sekundenschlaf, dieser nicht auf einer Grunderkrankung beruht, sondern lediglich auf einer natürlichen Übermüdung eingetreten ist und tritt hierdurch ein tödliches Ende ein, so besteht laut OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.06.2014, AZ: 1 U 107/12, ein Versicherungsschutz

Entbindungsantrag noch zu Beginn der Hauptverhandlung
Bei der Entscheidung des KG Berlin, mit Beschluss vom 29.07.2014, AZ: 3 Ws (B) 406/14- 122 Sc 121/14 handelt es sich zwar um keine neue und veränderte Rechtsprechung. Aufgrund der immer wieder kehrenden Probleme in der Praxis, sei an dieser Stelle nochmals auf das Ergebnis hingewiesen.

Das KG entscheidet zu recht wie folgt: der schriftlich bevollmächtigte Verteidiger eines Bußgeldverfahrens kann für den Betroffenen einen Entbindungsantrag stellen und für den Betroffenen eine bindende Erklärung abgeben. Die nach § 73 Abs. 2 OWiG erforderlichen Erklärungen können durch den vertretungsberechtigten Verteidiger auch noch in der Hauptverhandlung abgegeben werden, sofern noch nicht zur Sache selbst verhandelt worden ist.


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