Artikel vom 04.11.2013

Beschränktes Fahrverbot – so dürfen Sie weiter fahren!

Eine Verwaltungsbehörde oder das zuständige Gericht kann für eine bestimmte Art von Kraftfahrzeugen eine Ausnahme vom verhängten Fahrverbot zulassen, wenn das Fahrverbot zu einer außergewöhnlichen Härte für den Berroffenen führt. Dabei kann sich die ausgenommene Fahrzeugart nach dem Verwendungszweck, einer näher zu bestimmenden Bauart oder einer speziellen Ausrüstung des Fahrzeugs richten. Zu beachten ist jedoch, das es unzulässig wäre, die Ausnahme auf bestimmte Fabrikate, die Art oder den Zeitraum der Nutzung, eine bestimmte Zeit der Nutzung, den Fahrzweck oder auf das Fahrzeug eines bestimmten Halters zu beschränken. Diese Möglichkeit der Fahrverbotseinschränkung ist vorallem für Lastkraftwagenfahrer, Handwerker und weitere Berufsgruppen von Vorteil! Informieren Sie sich rechtzeitig, sofern ihnen ein Fahrverbot droht.

Christian Fuhrmann - Fachanwalt für Verkehrsrecht


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