Artikel vom 06.12.2013
Beschränkung des Fahrverbots auf bestimmte Klassen (Berufskraftfahrer)
Ein Fahrverbot kann unter gewissen Umständen auch auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt werden. Gemäß § 25 Abs. S.1 StVG wird durch ein Fahrverbot versagt, zwischen ein und drei Monaten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Umgekehrt bedeutet diese Maßgabe, dass ein Fahrverbot auch nur auf einzelne Fahrzeugarten beschränkt werden kann. Erfahrungsgemäß machen die Behörden von dieser Möglichkeit, bei einer eventuellen existenziellen Gefährdung des Betroffenen, nur wenig Gebrauch.
Sollten Sie beruflich auf eine bestimmte Fahrzeugklasse angewiesen sein, kontaktieren unsere Kanzlei, damit im Vorfeld geprüft werden kann, ob ein Fahrverbot möglicherweise auf private Fahrten beschränkt werden kann. In diesem Fall, können Sie zum Beispiel als Lastkraftwagenfahrer weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Christian Fuhrmann –Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
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