Artikel vom 26.04.2025

Blitzer-App Nutzung im Auto: Rechtslage, Strafen und wichtige Hinweise

Die Nutzung einer Blitzer-App im Auto ist in Deutschland streng geregelt und kann schnell zu hohen Geldbußen führen. Viele Autofahrer unterschätzen die rechtlichen Folgen, wenn sie während der Fahrt ein Gerät mit sich führen, das vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt. Dieser Artikel beleuchtet ausführlich die aktuelle Rechtslage im deutschen Verkehrsrecht, zeigt typische Fallkonstellationen auf und erklärt, worauf Autofahrer unbedingt achten sollten.

Rechtsgrundlage: Das Verbot der Blitzer-App Nutzung im Auto

Nach deutschem Verkehrsrecht ist es gemäß § 23 Absatz 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verboten, während der Fahrt ein betriebsbereites technisches Gerät mitzuführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dazu zählen insbesondere sogenannte Blitzer-Apps auf Smartphones oder Navigationsgeräten.

Auch wenn die App nicht aktiv benutzt, sondern lediglich auf dem Handy geöffnet ist, liegt bereits ein Verstoß gegen die StVO vor. Die Nutzung solcher Apps gefährdet die Verkehrssicherheit und untergräbt den präventiven Charakter von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen.

Fallbeispiel: Nutzung einer Blitzer-App durch Beifahrer – Wer haftet?

Ein aktueller Fall aus Heidelberg zeigt, wie schnell eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Ein Autofahrer führte das Mobiltelefon seiner Beifahrerin in der Mittelkonsole mit, auf dem die Blitzer-App "Blitzer.de" geöffnet war. Obwohl er angab, nichts von der geöffneten App gewusst zu haben, wertete das Gericht sein Verhalten – insbesondere das bewusste Wegschieben des Handys – als eindeutigen Hinweis auf Kenntnis.

Nach Auffassung des Gerichts ist entscheidend, dass das Gerät betriebsbereit und für den Fahrer zugänglich ist. Eigentumsverhältnisse oder die Frage, wer die App gestartet hat, spielen keine Rolle. Die Mitführungsverantwortung liegt allein beim Fahrzeugführer.

Was bedeutet "Mitführen" im Sinne des Verkehrsrechts?

Das deutsche Verkehrsrecht legt den Begriff des "Mitführens" weit aus. Mitführen bedeutet nicht nur, dass ein Gerät unmittelbar am Körper getragen wird. Es reicht aus, wenn sich das Gerät im Fahrzeug befindet und der Fahrer auf dessen Funktionen zugreifen oder sie wahrnehmen kann.

Maßgeblich ist also nicht, ob der Fahrer das Handy in der Hand hält, sondern ob die Warnungen der App ihn erreichen können – etwa über akustische Signale oder optische Anzeigen. Auch wenn das Handy in der Mittelkonsole liegt und nicht direkt bedient wird, ist ein Mitführen im rechtlichen Sinne gegeben.

Strafen bei der Nutzung einer Blitzer-App im Auto

Wird ein Fahrer bei der Nutzung oder dem Mitführen einer Blitzer-App erwischt, sieht der Bußgeldkatalog eine Regelgeldbuße von 75 Euro vor. In bestimmten Fällen kann diese Strafe jedoch erhöht werden.

Besonders wenn bereits einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister bestehen – etwa wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen – sind Gerichte berechtigt, die Geldbuße anzuheben. So wurde in dem oben genannten Fall eine Geldbuße von 100 Euro verhängt.

Zudem trägt der Betroffene die Verfahrenskosten sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.

Warum das Verbot der Blitzer-Apps sinnvoll ist

Das Verbot der Blitzer-App Nutzung im Auto verfolgt mehrere wichtige Ziele:

  • Verkehrssicherheit erhöhen: Fahrer sollen sich jederzeit an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten halten und nicht nur punktuell vor bekannten Messstellen abbremsen.
  • Prävention stärken: Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wie stationäre oder mobile Blitzer dienen der allgemeinen Abschreckung. Warn-Apps untergraben diesen Effekt erheblich.
  • Fairness im Straßenverkehr wahren: Alle Verkehrsteilnehmer sollen denselben Regeln unterliegen, unabhängig davon, welche technischen Hilfsmittel sie verwenden.

Ein Verstoß gegen das Verbot bedeutet daher nicht nur ein persönliches Risiko für den Fahrer, sondern kann auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen.

Unterschied: Warnung durch Radiosender vs. Blitzer-App

Während die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt verboten ist, ist das bloße Hören von Verkehrsnachrichten im Radio, in denen vor Blitzern gewarnt wird, erlaubt. Der Unterschied liegt darin, dass Radiowarnungen allgemein und nicht standortbezogen erfolgen. Eine gezielte Nutzung eines Geräts zur Warnung vor konkreten Messstellen bleibt hingegen unzulässig.

Autofahrer sollten sich also bewusst sein, dass das passive Hören von Verkehrsdurchsagen rechtlich unproblematisch ist, die Nutzung einer App jedoch ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Tipps für Autofahrer: So vermeiden Sie Bußgelder

Um keine Ordnungswidrigkeit zu riskieren, sollten Autofahrer folgende Punkte beachten:

  • Vor Fahrtantritt sicherstellen, dass keine Blitzer-App auf dem Handy geöffnet ist.
  • Das Handy während der Fahrt in den Flugmodus versetzen oder ausschalten, wenn Unsicherheiten bestehen.
  • Keine Navigationsgeräte verwenden, die aktiv vor Blitzern warnen, es sei denn, die Blitzerwarnung ist deaktiviert.
  • Auf Mitfahrer achten: Auch wenn der Beifahrer die App startet, haftet letztlich der Fahrer.

Durch vorausschauendes Verhalten und die Einhaltung der Verkehrsregeln können hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg vermieden werden.

Blitzer-App Nutzung im Auto ist kein Kavaliersdelikt

Die Mitführung und Nutzung einer Blitzer-App im Auto stellt einen klaren Verstoß gegen deutsches Verkehrsrecht dar. Selbst wenn der Fahrer die App nicht selbst geöffnet hat, reicht die bloße Zugriffsmöglichkeit aus, um eine Ordnungswidrigkeit zu begründen.

Die rechtlichen Konsequenzen sind deutlich: Neben einer empfindlichen Geldbuße kommen Verfahrenskosten hinzu. Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Sanktionen zu vermeiden, sollten Autofahrer konsequent auf die Nutzung solcher Apps verzichten.

Wer sich an die Regeln hält, fährt nicht nur sicherer, sondern vermeidet auch unnötige Kosten und rechtliche Auseinandersetzungen.


Quelle(n): https://openjur.de/u/2464346.html Bild von Gerd Altmann auf Pixabay


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