Artikel aus dem Verkehrsrecht - Cannabis
23.06.2025
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Drogen oder Alkohol – Radfahren bleibt erlaubt
Klare Entscheidung des OVG Münster zur Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge trotz Drogen- oder Alkoholkonsums Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das insbesondere für Fahrradfahrer und Nutzer von E-Scootern von großer Bedeutung ist: Auch bei Drogenkonsum oder hohem Alkoholpegel darf das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern, E-Scootern oder Mofas nicht pauschal untersagt werden. […]
05.05.2025
Führerscheinentzug wegen Cannabis – Was sich mit der Legalisierung wirklich ändert
Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal. Doch was bedeutet das für Personen, denen vor diesem Datum aufgrund früheren Cannabiskonsums die Fahrerlaubnis entzogen wurde? Besonders brisant wird diese Frage, wenn man bedenkt, dass viele Betroffene vor Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes keine Chance hatten, von der Gesetzesänderung […]
22.04.2025
MPU Probezeit: Wann eine medizinisch-psychologische Untersuchung in der Probezeit droht
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Autofahrer ein Schreckgespenst – insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit. Doch ab wann kann eine MPU in der Probezeit angeordnet werden? Und wie verhält es sich, wenn jemand seine Fahrerlaubnis freiwillig zurückgibt und später neu beantragt? Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt Licht in eine bisher kaum beachtete […]
28.02.2025
E-Scooter unter Drogeneinfluss – Welche Strafen drohen in Deutschland?
E-Scooter haben sich als beliebtes Fortbewegungsmittel in deutschen Städten etabliert. Doch vielen Fahrern ist nicht bewusst, dass auch für sie strenge Verkehrsregeln gelten – insbesondere im Zusammenhang mit Drogenkonsum. Ein aktueller Fall aus Waldshut-Tiengen zeigt, welche schwerwiegenden Folgen das Fahren unter Cannabiseinfluss mit einem nicht versicherten E-Scooter haben kann. Doch welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für […]
21.02.2025
Fahrtüchtigkeitstests der Polizei: Rechtliche und praktische Herausforderungen
Vom 29. bis 31. Januar 2025 fand in Goslar der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Einer der zentralen Themenschwerpunkte ist die polizeiliche Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Fahrzeugführern. Unter der Leitung von Prof. Dr. Dieter Müller von der Hochschule der Sächsischen Polizei wird Arbeitskreis VII sich intensiv mit der Frage beschäftigen, inwiefern die Polizei Fahrtüchtigkeitstests durchführen darf […]
19.02.2025
Die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung auf die Verkehrssicherheit
Mit der Einführung eines Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für den Straßenverkehr in Deutschland am 22. August 2024 wurde eine bedeutende verkehrsrechtliche Änderung vollzogen. Diese Anpassung beeinflusst sowohl die polizeilichen Kontrollmaßnahmen als auch die rechtliche Bewertung von Cannabisfahrten. Der folgende Artikel beleuchtet die Auswirkungen der neuen Regelung auf die Verkehrssicherheit, die Arbeit der […]
31.01.2025
Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf Verkehrssicherheit und Fahrerlaubnisrecht
Ein Beitrag aus dem Arbeitskreis I des Deutschen Verkehrsgerichtstags (VGT) Seit dem 1. April 2024 ist der private Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen in Deutschland legalisiert. Diese gesetzliche Neuregelung hat weitreichende Folgen, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit und des Fahrerlaubnisrechts. Der Arbeitskreis I des Deutschen […]
10.06.2024
Cannabis-Legalisierung und THC im Straßenverkehr: Risiken und Auswirkungen
Die Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 hat viele Diskussionen über die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit ausgelöst. Besonders die Frage, wie THC (Tetrahydrocannabinol) den Körper beeinflusst und welche Konsequenzen sich daraus für das Autofahren ergeben, steht im Mittelpunkt. Professor Dr. Matthias Graw, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, […]
10.06.2024
Cannabis und Autofahren: Neuer THC-Grenzwert und Gesetzesänderungen 2024
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine Vielzahl neuer Regelungen und Fragen aufgeworfen. Besonders im Fokus steht dabei das Thema Cannabis und Autofahren. Am 1. April 2024 wurde Cannabis teilweise legalisiert, doch das Fahren unter Einfluss bleibt problematisch. Die Bundesregierung hat nun einen neuen THC-Grenzwert eingeführt, der erhebliche Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat. Neuer […]
29.02.2024
Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Was gilt für Autofahrer?
Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur kontrollierten Freigabe von Cannabis gebilligt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Besitz und Konsum der Droge. Doch wie wirkt sich die Legalisierung auf das Autofahren aus? In diesem Artikel werden wir die neuen Regelungen im Zusammenhang mit Cannabis und THC-Grenzwerten erklären und […]
27.09.2023
Cannabiskonsum und E-Scooter-Fahrt: Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Führerscheinverlust
E-Scooter sind in vielen Städten zur beliebten Fortbewegungsmethode geworden. Doch auch bei der Nutzung dieser Elektrokleinstfahrzeuge sollten gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Eine jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hebt hervor, welche Folgen es haben kann, wenn man unter Einfluss von Cannabis einen E-Scooter fährt. Zwischenfall im Straßenverkehr führt zu Polizeikontrolle Im Juli 2022 fiel ein E-Scooter-Fahrer […]
27.02.2023
THC-Konzentration im Blut: Bundesgerichtshof klärt Streit um Fahrlässigkeitsvorwurf
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Tatrichter aus der Feststellung einer den analytischen Grenzwert von 1,0 ng/ml mindestens erreichenden THC-Konzentration im Blut eines Fahrzeugführers ein objektiv und subjektiv sorgfalts- und damit fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 24a Abs. 2 und 3 StVG folgern darf. Diese Entscheidung klärt Streitigkeiten zwischen den Oberlandesgerichten, die […]
In Deutschland gelten bei Führerscheininhabern, Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren strenge Regeln, wenn es um das Trinken von Alkohol und das Autofahren geht. Ab einem Promillewert von 0,5 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit, weshalb Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Ab 1,1 Promille ist das Fahren unter Alkohol bereits eine Straftat, mit der nicht nur Punkte und ein Fahrverbot, sondern auch hohe Geld- oder Freiheitsstrafen einhergehen. Ebenso drohen Strafen bei einem Promillewert von 0,3, wenn Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder ein Unfall verursacht wird. Fahrradfahrer sind ebenfalls davon betroffen: Ab einem Promillewert von 0,3 können Bußgelder, Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit oder Führerscheinentzug die Folge sein. Liegt der Promillewert bei 1,6 oder höher, ist auch hier eine Straftat vorliegen, die gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den Führerschein des Betroffenen haben kann.
Promillegrenzen
Wer im Straßenverkehr Alkohol konsumiert, muss sich über mögliche Konsequenzen bewusst sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Sollte ein Unfall durch einen Alkoholkonsum verursacht werden, kann auch schon bei einem Wert unter 0,3 Promille eine Teilschuld angenommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Promillegrenzen, die geahndet werden können. Diese reichen von Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft.
Fahranfänger – Null-Promille
Seit 2007 haben Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren aufgrund einer gesetzlichen Regelung keinen Alkohol mehr am Steuer zu trinken. Der Grund hierfür ist, dass junge Menschen besonders anfällig für Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss sind. Sollte die Polizei bei einer Alkoholkontrolle einen Wert bis 0,5 Promille feststellen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hierfür sind ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt im Flensburger Zentralregister und weitere Auflagen wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgesehen. Wird jedoch ein Unfall verursacht oder die Fahrunsicherheit beeinträchtigt, drohen weit höhere Strafen.
0,3-Promillegrenze
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, die bereits durch das Trinken eines einzigen Bieres (0,33 l) erreicht werden kann, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Zeigt man keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit, ist dies nicht strafbar. Wird jedoch auffällige Fahrweise wie Schlangenlinien oder ein Unfall verursacht, droht eine Verurteilung wegen Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs: Geld- oder Freiheitsstrafen, Entzug des Führerscheins für mindestens 6 Monate und 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
0,5-Promillegrenze
Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, muss mit schweren Strafen rechnen. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 528,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholung des Vergehens steigen die Strafen noch weiter an. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird Alkohol am Steuer als Straftat angesehen. Hierbei drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Flensburger Register und der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit kann ein Ersttäter nicht schonungslos behandelt werden. Ab einem Wert von 1,3 Promille kann der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug die Folge sein.
1,1-Promillegrenze
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Dadurch ist die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. Dies wird auch strafrechtlich verfolgt, selbst wenn kein Verkehrsfehler oder Unfall vorliegt. Die mögliche Strafe beträgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Zudem wird der Führerschein für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar dauerhaft entzogen. In Flensburg werden dann auch 3 Punkte registriert.
1,6-Promillegrenze
Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder darüber hinaus, werden neben den Sanktionen, die bei einer 1,1 Promillegrenze üblich sind, auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass ein chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt. Die MPU beinhaltet neben einem medizinischen Check auch eine psychologische Beratung, um das Ausmaß des Problems zu ermitteln.
Alkohol beim Fahrradfahren?
Fahrradfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und müssen sich daher an die vorgeschriebenen Regeln halten. Im Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr ist für Radfahrer eine Promillegrenze von 1,6 vorgesehen, bevor ein Bußgeld oder eine Strafe wegen Alkohol droht. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn man noch ausreichend Fahrtüchtig ist.
Wer mit mehr als 0,3 Promille erwischt wird oder einen Unfall verursacht, muss allerdings mit einer deutlich härteren Strafe rechnen. Dies gilt selbstverständlich auch für Radfahrer, die einen Führerschein besitzen – solche Vergehen werden im Fahreignungsregister des Kraftfahr-Bundesamtes in Flensburg gespeichert und gehen mit entsprechenden Punkten einher.
Bei schweren Straftaten kann es sogar soweit kommen, dass man einen Führerschein erst einmal nicht mehr beantragen oder dass man als Fahrradfahrer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss. Daher sollte man sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss immer bewusst sein, dass man sich einer strafrechtlichen Verantwortung aussetzt.