Artikel vom 25.11.2013

Das Fahrverbot und seine Denkzettelfunktion

Ein Fahrverbot kann unter Umständen nach einer langen Verfahrensdauer seine Wirkung von alleine verlieren.

Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 23.07.2013 mit Aktenzeichen 5 RVs 52/13 entschieden, dass ein Fahrverbot seine Denkzettelfunktion für nachlässige und leichtsinnige Kraftfahrer nur dann erfüllen kann, wenn es sich in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Tat auf den Täter auswirkt. Das wird bei einem zeitliche Abstand von zwei Jahren zur Tat nicht mehr erreicht.

Aus Sicht der Verteidigung kann festgehalten werden, dass es durchaus regionale Unterschiede in der Rechtsprechung gibt. So zuletzt geschehen vor dem Amtsgericht Göppingen, als der Richter auf Antrag von Rechtsanwalt Fuhrmann, nach Ablauf von bereits 16 Monaten das Fahrverbot für verwirkt angesehen hatte.

Informieren Sie sich daher frühzeitig, welche Möglichkeiten beim Erlass eines Fahrverbots bestehen, damit auch weiterhin im Straßenverkehr teilnehmen können.


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