Artikel vom 03.12.2019

Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter

Mit dem heutigen Artikel, möchten wir auf die aktuelle Thematik bezüglich des Verwendens eines E-Scooter unter Alkoholeinfluss im öffentlichen Straßenverkehr eingehen und den Lesern einen ersten Überblick über aktuelle geben, die uns über den ADAC und aus eigener Erfahrung bekannt geworden sind.

Das AG Stuttgart verhängte bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen, die Sperrfrist betrug 6 Monate.

Sowohl das AG Nürnberg sowie das AG München verhängen bisher Geldstrafen im Rahmen von 30-40 Tagessätzen. Die Fahrerlaubnis wird entzogen, die Sperrfrist beträgt in der Regel 7 Monate. Hinzu kommt ein Fahrverbot von 3 Monaten.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen beabsichtigt die Trunkenheitsfahrt auf einem E-Scooter gleich der Trunkenheitsfahrt auf einem Mofa zu ahnden. In Betracht kommt eine Verhängung einer Geldstrafe von ca. 20 Tagessätzen und ggf. eine Führerscheinmaßnahme.

Das AG Köln verhängte bei einer BAK von 1,69 Promille eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Die Sperrfrist betrug 6 Monate.

Es kann festgehaltenen werden, dass geringere Sanktionen gegenüber dem Einsatzes eines Pkws ausgesprochen werden. Dort ist bei einem Ersttäter durchschnittlich von 40-50 Tagessätzen auszugehen. Die jeweiligen Sperrzeiten sind durchaus 2-4 Monate kürzer als wenn es PKW eingesetzt wurde..

Jedem Betroffenen ist anzuraten, bei dem Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt durch Verwenden eines E-Scooters, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Möglicherweise ergeben sich Verteidigungsansätze aus einer nur kurzen Fahrt. Zudem muss geprüft werden, ob der E-Scooter tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wurde.

Anderweitige Ansätze können gegeben sein, vor allem in Bezug auf die Vermeidung einer Fahrerlaubnisentziehung.

Auch kommt das Thema der Sperrfristverkürzung in Betracht, so durch Absolvierung verschiedener Kursmodelle bei einer amtlichen Begutachtungsstelle.

Gerne berate ich Sie bundesweit, sollten Sie für sich einen Beratungsbedarf sehen.


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