Artikel vom 15.02.2023

E-Scooter-Fahren: Mitfahrer mit 1,2 Promille muss den Führerschein abgeben

Verbotenes E-Scooter-Fahren kann für die Mitfahrenden teuer werden. Dies hat das Landgericht Oldenburg in einem Urteil (Az.: 4 Qs 368/22) festgestellt. So muss auch ein Scooter-Mitfahrer, der sich mit 1,2 Promille am Lenker festhält, seinen Führerschein abgeben - ganz egal, ob er nach links oder rechts lenkt oder nicht.

Promillegrenzen gelten auch bei E-Scootern

Beim E-Scooter-Fahren gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren. Nach Paragraf 316 des Strafgesetzbuches wird das Festhalten am Lenker als Lenken respektiert. So auch im besagten Fall, in dem der Mitfahrer eine Blutstropfenuntersuchung mit 1,2 Promille durchführen musste. Da es sich bereits hierbei um die absoluten Fahrunterüchtigkeit (1,1 Promille) handelte, wurde dem Mann ein Bußgeld und die Entziehung des Führerscheins auferlegt.

Fahren zu zweit verboten

Der ADAC erinnert zudem daran, dass das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter nicht erlaubt ist. Wer dies trotzdem tut, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Oldenburg zeigt, dass auch beim E-Scooter-Fahren die gleichen Promillegrenzen gelten wie beim Autofahren. Wer als Mitfahrer auf einem E-Scooter die Hände am Lenker hat, gilt auch als Fahrer und kann entsprechend bestraft werden. Dies gilt auch dann, wenn man sich nur festhält und keine Lenkbewegungen ausführt. Zudem ist das E-Scooter-Fahren zu zweit verboten und wird mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro geahndet.


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