Artikel vom 19.06.2024

„Eine Haarbürste ist kein Telefon“ – OLG Frankfurt bestätigt Geldbuße

Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem aktuellen Fall eine Geldbuße bestätigt, die wegen des vorschriftswidrigen Benutzens eines elektronischen Geräts verhängt wurde. Hier erfahren Sie die Details des Falls und die rechtlichen Hintergründe.

Der Fall befasst sich mit einem 31-jährigen Betroffenen, der während der Fahrt ein Mobiltelefon benutzte. Das OLG Frankfurt hat die Geldbuße von 180 Euro bestätigt und die Rechtsbeschwerde des Betroffenen verworfen. Dieser Artikel beleuchtet die Gründe für die Entscheidung und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer

Am 27. August 2019 wurde der Betroffene in Frankfurt am Main auf einer dreispurigen Straße dabei beobachtet, wie er während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hielt. Der Vorfall wurde von einem Polizeibeamten dokumentiert, der im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle zur Feststellung von Handyverstößen tätig war.

Persönliche Verhältnisse des Betroffenen

Der Betroffene ist verheiratet und hat zwei Kinder. Sein Fahreignungsregister enthält mehrere relevante Eintragungen, darunter Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und mehrfacher Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Der Polizeibeamte, der den Verstoß beobachtete, befand sich in einem am Straßenrand geparkten Fahrzeug und nutzte eine Kamera mit einem 600-mm-Objektiv, um den Verkehr zu überwachen. Er konnte den Betroffenen deutlich dabei sehen, wie dieser ein Mobiltelefon an sein Ohr hielt. Die Beobachtung wurde durch Fotos dokumentiert, die den Verstoß anschaulich festhalten.

In der Hauptverhandlung behauptete der Betroffene, er habe sich mit einer weißen Haarbürste den Bart gekämmt und das Fahrzeug habe gestanden. Das Gericht sah diese Behauptung als Schutzbehauptung an und stützte seine Überzeugung auf die Aussagen des Polizeibeamten und die fotografischen Beweise.

Rechtliche Begründung

Die Entscheidung stützt sich auf die Paragraphen 23 Absatz 1a und 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie Paragraph 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Nach diesen Vorschriften ist die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten und wird mit einer Geldbuße geahndet.

Das Gericht fand die Aussage des Polizeibeamten glaubwürdig und widerspruchsfrei. Die fotografischen Beweise unterstützten die Beobachtungen des Beamten. Das Gericht wies die Behauptungen des Betroffenen als unglaubwürdig zurück, da die fotografischen Beweise eine klare Nutzung eines Mobiltelefons zeigten.

Gerichtliche Entscheidung

Das OLG Frankfurt bestätigte die Geldbuße von 180 Euro und wies die Rechtsbeschwerde des Betroffenen zurück. Der Betroffene muss zudem die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen tragen.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt unterstreicht die strikte Haltung der Gerichte gegenüber der Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar und lassen keinen Spielraum für Ausnahmen. Fahrzeugführer sollten sich der Konsequenzen bewusst sein und Mobiltelefone während der Fahrt nicht nutzen, um hohe Geldbußen und mögliche Fahrverbote zu vermeiden.

Präventionsmaßnahmen und Empfehlungen

Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer stellt eine erhebliche Gefahr dar. Studien zeigen, dass das Risiko eines Unfalls erheblich steigt, wenn der Fahrer abgelenkt ist. Daher ist es wichtig, das Bewusstsein für die Gefahren zu schärfen und sich strikt an die Verkehrsregeln zu halten.

Technologische Hilfsmittel

Technologische Lösungen wie Freisprecheinrichtungen können helfen, die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt zu vermeiden. Moderne Fahrzeuge sind oft mit solchen Systemen ausgestattet, die eine sichere Kommunikation ermöglichen, ohne den Fahrer abzulenken.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist essenziell. Fahrzeugführer sollten sich regelmäßig über die geltenden Verkehrsregeln informieren und sicherstellen, dass sie diese befolgen. Die Nichtbeachtung kann nicht nur zu hohen Geldbußen, sondern auch zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten führen.

Strikte Einhaltung der Verkehrsregeln

Die Entscheidung des OLG Frankfurt verdeutlicht die Notwendigkeit der strikten Einhaltung der Verkehrsregeln. Die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist verboten und wird konsequent geahndet. Fahrzeugführer sollten technische Hilfsmittel nutzen und sich der Gefahren bewusst sein, um Unfälle zu vermeiden und sich und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.


Quelle(n): https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001418


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