Artikel vom 19.06.2025

Einführung der neuen Prüfpflicht für Wohnmobile ab Juni 2025

Ab dem 19. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung, die alle Halter von Wohnmobilen und Wohnwagen mit fest verbauter Flüssiggasanlage betrifft. Grundlage dieser Pflicht ist die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), insbesondere § 60 Absatz 1 Satz 5, der sich auf die Beschaffenheit und den Betrieb von Fahrzeugen mit Gasanlagen bezieht. Danach müssen Flüssiggasanlagen im Sinne des technischen Regelwerks regelmäßig überprüft werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Ergänzend wird auf das DVGW-Arbeitsblatt G 607 verwiesen, das die Anforderungen an die wiederkehrende Prüfung technischer Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen beschreibt. Nach dieser Vorschrift ist eine Prüfung im Zwei-Jahres-Turnus sowie vor Erst- oder Wiederinbetriebnahme vorgeschrieben. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird, und ist in ihrer Umsetzung nicht an die Hauptuntersuchung gekoppelt.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Die Pflicht zur Gasprüfung ist nicht nur eine technische Vorgabe, sondern auch rechtlich verbindlich. Wer gegen diese Vorgabe verstößt, begeht gemäß § 69a Absatz 3 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII eine Ordnungswidrigkeit. Das kann finanzielle und praktische Folgen haben. Die Bußgeldhöhe richtet sich nach dem Zeitraum der Fristüberschreitung und ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes geregelt. Bei mehr als zwei bis vier Monaten Versäumnis beträgt das Bußgeld 15 Euro, bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro, und bei mehr als acht Monaten können 60 Euro fällig werden. Darüber hinaus kann die Polizei bei Kontrollen die Weiterfahrt untersagen, wenn die Gasanlage als sicherheitsrelevant eingestuft wird. Ebenso kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zur Verweigerung der Plakette kommen, was wiederum Auswirkungen auf die Zulassung und den Versicherungsschutz haben kann. Auch viele Betreiber von Campingplätzen akzeptieren Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung nicht mehr, da sie sich andernfalls haftbar machen könnten.

Ablauf und Kosten der Gasprüfung

Die praktische Durchführung der Gasprüfung erfolgt auf Basis der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und des bereits erwähnten DVGW-Arbeitsblatts G 607. Sie darf ausschließlich von geschulten und zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Prüfer bei Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ, aber auch qualifizierte Handwerksbetriebe mit entsprechendem Nachweis. Die Prüfung umfasst eine Sichtkontrolle aller Bauteile der Gasanlage, wie Schläuche, Leitungen, Regler und Lüftungsöffnungen, sowie eine Dichtheitsprüfung unter Verwendung von Prüfgas oder Druckmessgeräten. Ergänzend erfolgt eine Funktionsprüfung der angeschlossenen Geräte – etwa Kocher, Heizung oder Absorber-Kühlschrank – bei denen Flammenbild, Zündsicherung und Abgasführung kontrolliert werden. Ebenso wird auf mögliche Mängel bei elektrischen Installationen im Umfeld der Gasanlage geachtet. Nach erfolgreicher Prüfung wird dies im gelben Prüfheft dokumentiert und eine Prüfplakette an der Gasanlage angebracht. Die Kosten variieren je nach Region und Anbieter, liegen aber im Regelfall zwischen 40 und 80 Euro. Der Zeitaufwand beträgt in der Regel nicht mehr als 45 Minuten.

Sicherheit als zentrales Ziel der Vorschrift

Die gesetzliche Pflicht zur Gasprüfung dient in erster Linie der Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen arbeiten unter Druck, mit brennbarem Gas, in oft kompakten und geschlossenen Räumen – das birgt erhebliche Risiken. Bereits kleine Undichtigkeiten können bei längerer Nutzung unbemerkt bleiben und zu Vergiftungen durch austretendes Gas, Bränden oder gar Explosionen führen. Durch die regelmäßige Kontrolle sollen genau diese Risiken minimiert werden. Laut Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) gab es in der Vergangenheit immer wieder Unfälle, die auf mangelhaft gewartete Gasanlagen zurückzuführen waren. Auch Versicherer begrüßen die neue Regelung, da damit Schäden und Regressforderungen reduziert werden können. Die Prüfpflicht ist daher nicht nur eine bürokratische Auflage, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Betriebssicherheit auf Reisen und Stellplätzen. Fahrzeughalter, die die Prüfintervalle einhalten, handeln nicht nur gesetzeskonform, sondern tragen aktiv zur Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr und auf Campingplätzen bei.


Quelle(n): https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/das-aendert-sich-2025-die-wichtigsten-termine-fuer-autofahrer-v3/?utm_source=chatgpt.com Bild von Siggy Nowak auf Pixabay


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