Artikel vom 11.02.2018

Entscheidet die Polizei über die Haftung nach einem Unfall?

Diese Frage, kann nur mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Es ist ein Irrglaube, dass die Polizei als meist zuerst am Unfallort Anwesende, die Schuldfrage für die spätere Haftung klärt. Die Beamten sind lediglich dafür da, um den Geschädigten zu helfen, sowie in den meisten Fällen eine Beweissicherung zu führen, in dem Sie Lichtbilder vom Unfallereignis erstellen. Darüber hinaus stellen sie fest, ob ein Unfallbeteiligter möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen hat, wodurch entsprechende Verfahren eingeleitet werden. Keinesfalls jedoch, ist die Aussage eines Polizisten, dass ein bestimmter Unfallbeteiligter die Schuld am Unfall trägt, das Ergebnis der Haftungsfrage.

Die Haftung wird erst in der Folge zwischen den Beteiligten, ihren Rechtsanwälten und der entsprechenden Kraftfahrthaftpflichtversicherung geklärt. Sollten diese kein Ergebnis erzielen, so bleibt die Klärung der Haftung den deutschen Gerichten vorbehalten.


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