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Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Unser Angebot im Verkehrsrecht

Das Herzstück unserer Kanzlei ist unser breites Angebot im Bereich des Verkehrsrechts. Fachanwalt Olaf Lamottke hat sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert und kann Sie in allen Belangen rund um das Verkehrsrecht engagiert und kompetent vertreten. Seine Expertise besteht insbesondere aus den Bereichen Autokaufrecht, Autoreparaturrecht und dem Dieselskandalrecht.

1. Im Verkehrsrecht geht es um eine breite Palette von Themen. Dazu gehören insbesondere Unfallschäden, Fragen der Haftung, Ordnungswidrigkeiten sowie Strafverfahren im Verkehrsbereich.

Autokaufrecht und Autoreparaturrecht

2. Im Autokaufrecht stehen vor allem die Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers im Mittelpunkt. Themen sind hier oft Mängel am Fahrzeug, Gewährleistungsfragen oder der Rücktritt vom Kauf. Im Autoreparaturrecht dreht sich alles um Reparaturen und deren korrekte Durchführung und Abrechnung.

Expertise im Dieselskandalrecht

3. Im Dieselskandalrecht repräsentieren wir Mandanten, die von manipulierten Abgaswerten betroffen sind. Hier geht es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den Automobilherstellern.

Terminvereinbarung mit uns

4. Einen Termin bei uns können Sie einfach und schnell vereinbaren. Wir achten darauf, dass Sie keine Wartezeit haben und stehen Ihnen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Auch kurzfristige Besprechungen sind jederzeit möglich, um Sie so schnell wie möglich unterstützen zu können.

Kontaktmöglichkeiten

5. & 6. Sind Sie nicht in der Lage uns persönlich in Isselburg zu besuchen, bieten wir auch telefonische oder digitale Beratungsgespräche an. Selbstverständlich sind wir auch bereit, Sie zu Hause zu beraten, wenn dies für Sie am bequemsten ist.

Unser Honorar

7. Das Honorar für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Falles. Sollten wir nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bezahlt werden, stimmen wir eine individuelle Vergütung mit Ihnen ab. Kostenfreie Beratungen sind ebenfalls möglich, oftmals übernimmt auch eine Versicherung oder ein Dritter diese Kosten.

Der Beratungshilfeschein

8. Mit einem Beratungshilfeschein können Sie eine kostenlose Beratung oder Vertretung in außergerichtlichen Fällen in Anspruch nehmen. Diese können Sie beim Amtsgericht Bocholt oder Amtsgericht Emmerich erhalten.

Kostentragung

9. Oft sind die Kosten nicht so hoch wie Sie denken, oder eine Versicherung oder ein sonstiger Dritter muss diese zahlen. Gerne beraten wir Sie kostenlos zu diesem Thema.

Nicht übernahmbare Fälle

10. Wir als Anwaltskanzlei übernehmen grundsätzlich keine laufenden Fälle anderer Rechtsanwälte, insbesondere keine zweitinstanzlichen Rechtsmittel in Fällen, in denen erstinstanzlich ein anderer Anwalt tätig war. Zudem führen wir keine isolierten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch.

Artikel von Fachanwalt für Verkehrsrecht


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