Artikel vom 08.07.2019

Fahrverbot – wie kann ich dagegen vorgehen?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht erreicht einen täglich die Frage, ob ein im Bußgeldbescheid verhängtes Fahrverbot umgegangen werden kann, da der Betroffene meist erhebliche Einschränkungen im Alltag erfährt.

Auf diese Frage kann mit einem klaren "JA" geantwortet werden. Beachten Sie grundsätzlich, dass ein verhängtes Fahrverbot nur eine Nebenstrafe zu der eigentlichen Geldbuße darstellt. Aus diesem Grund, kann alleine gegen das Fahrverbot vorgegangen werden, auch wenn der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Rotlichtverstoßes oder einer anderen Verfehlung fehlerfrei nachgewiesen ist.

Als spezialisierte Verkehrsrechtskanzlei beraten wir Sie jederzeit in Bezug auf ihren konkreten Fall.

Aus diesem Grund weisen wir daraufhin, dass die Stammtischweisheit eines einfachen Freikaufens durch Verdoppelung des Geldbuße, nicht zum erwünschten Ziel einer Fahrverbotsaufhebung führt.

Jedes Verfahren wird von Seiten der Bußgeldbehörde, nach Einreichen eines konkreten Tatsachenvortrags in Form einer Einspruchsbegründung, im Hinblick auf die Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung überprüft.

Überlegen Sie daher genau, welche Daten und Fakten, sie in Bezug auf ihre berufliche Situation, ihr Einkommen, ihren Familienstand, ihren Resturlaub, Größe und Anzahl ihres Betriebs, Krankheiten von Familienmitgliedern, der Behörde mitteilen. Im schlechtesten Fall, wird Ihnen die Offenlegung ihrer Daten zum Verhängnis, in dem die Bußgeldbehörde die Fakten aufgrund ihnen unbekannter Voraussetzungen durch die Rechtsprechung, zu ihren Lasten auslegt.

Die richtige Kombination der einzelnen Tatsachen, auch in Bezug auf mögliche Voreitragungen im Verkehrszentralregister und der vorliegenden Tat, entscheidet am Ende über den Erfolg, dieser sich in einer Fahrverbotsaufhebung niederschlägt.

Sollte gegen Sie ein Fahrverbot verhängt worden sein, mit diesem Sie nicht einverstanden erklären, sollten Sie den Rat eines Verkehrsrechtsspezialisten einholen. Ihre Erfolgschancen erhöhen sich um ein vielfaches.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sind die gesetzlichen Anwaltsgebühren im Normalfall gedeckt.

Gerne beraten wir Sie bei einem drohenden Fahrverbot sowie weiterer verkehrsrechtlicher Problem.


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