Artikel vom 20.02.2020

Fahrverbote ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts

Mit unserem heutigen Artikel möchten wir unsere Leser darüber informieren, dass der Bundesrat am 14.02.2020 der neuen Straßenverkehrsnovelle zugestimmt hat.

Bei Geschwindigkeitsverstößen drohen mit Erlass der Novelle deutliche härtere Strafen und Bußgelder als bisher. Die Novelle wird in Kürze durch eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft gesetzt, im Anschluss sicherlich auch medial zur Kenntnis der Bevölkerung verbreitet.

Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bereits bei einer Überschreitung ab 21 km/h innerorts und ab 26 km/h außerorts mit einem Monat Fahrverbot als Nebenstrafe zur Geldbuße belegt werden.

Hinzu kommt, dass die Regelsätze für Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h verdoppelt werden.

Es wird zudem inner- wie außerorts bereits ab 16 km/h ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. Aktuell wird ein Verstoß erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit 21 km/h mit einem Punkt belastet (PKW).

Erstmals werden Verstöße mit schweren Lastkraftwagen, Motorrädern und Pkw einheitlich ab einer Überschreitung von 21 km/h zu einem Fahrverbot führen.
Es wird erwartet, dass 30 % bis 50 % mehr Fahrverbote verhängt werden, als es bis zum Tag der Gesetzesänderung der Fall gewesen ist.
Aufgrund der vielen Fahrverbote erfahren noch mehr Betroffene existenzielle Gefahren, weshalb Ihnen anzuraten ist, einen anwaltlichen Beistand, bestenfalls einen spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, um zu prüfen, ob der behördliche Vorwurf tatsächlich haltbar ist und ob im Falle einer fehlerfreien und rechtmäßigen Geschwindigkeitsmessung, durch anderweitige Gründe eine ausnahmsweise Aufhebung des Fahrverbots erzielt werden kann.
Gerne beraten und vertreten wir Sie bundesweit.

Mit Erfahrungswerten aus weit mehr als 10.000 Verfahren, können wir unser Wissen optimal für Sie als Betroffenen einsetzen.


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