Artikel vom 11.10.2025

Fiktives Erstzulassungsdatum bei US-Importfahrzeugen im Verkehrsrecht zulässig

Im deutschen Verkehrsrecht spielt die Fahrzeugzulassung eine zentrale Rolle, besonders bei Importen aus dem Ausland. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Zulassungsstellen berechtigt sind, bei US-Importfahrzeugen ein fiktives Erstzulassungsdatum einzutragen, wenn der tatsächliche Tag der Erstzulassung nicht nachweisbar ist. Nach der bundesweiten Verwaltungsvorschrift darf in diesen Fällen der 1. Juli des bekannten Baujahres als Erstzulassungsdatum in die Fahrzeugpapiere aufgenommen werden. Diese Regelung sorgt für Rechtssicherheit und Einheitlichkeit bei der Zulassung.

Hintergrund des Falls

Ein Autohaus aus Essen, spezialisiert auf US-Sportwagen, klagte gegen die Eintragung des fiktiven Datums. Die Zulassungsstelle hatte in mehreren Fällen den 1. Juli des Baujahres verwendet, da der genaue Tag der Erstzulassung in den USA nicht belegt werden konnte. Die Klägerin argumentierte, dass das vom Sachverständigen geschätzte Datum später im Jahr realistischer sei und wirtschaftliche Vorteile biete. Ein früheres Datum könne den Fahrzeugwert mindern.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies diese Argumentation zurück und bestätigte die rechtmäßige Vorgehensweise der Behörde nach den Vorschriften des Kraftfahrt-Bundesamts.

Rechtliche Grundlage und Verwaltungspraxis

Die Zulassungsstelle orientierte sich am Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Dieser Leitfaden, in Abstimmung mit den Bundesländern entwickelt, sorgt für eine bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Vorgehensweise bei unklaren Erstzulassungsdaten. Wird das Erstzulassungsdatum nicht nachgewiesen, soll der 1. Juli des Baujahres als fiktives Datum eingetragen werden.

Das Gericht betonte, dass das Erstzulassungsdatum kein Bestandteil der technischen Fahrzeugbeschreibung ist. Die Aufgabe des Sachverständigen beschränkt sich auf die technische Bewertung des Fahrzeugs, nicht auf die historische Rekonstruktion der Zulassung. Die Behörde darf daher von der Einschätzung eines Gutachters abweichen, wenn keine belastbaren Nachweise vorliegen.

Verkehrsrechtliche Bedeutung

Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit und Gleichbehandlung im Verkehrsrecht. Es verdeutlicht, dass Verwaltungspraktikabilität über individuellen wirtschaftlichen Interessen steht. Alle Fahrzeughalter, die keine Nachweise zur Erstzulassung vorlegen können, werden gleich behandelt.

Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Herstellungsdatum allein kein verlässlicher Hinweis auf die Erstzulassung ist. Zwischen Produktion und Zulassung können bei Exportfahrzeugen erhebliche Zeiträume liegen. Die Wahl des 1. Juli als Mitte des Baujahres stellt sicher, dass keine willkürlichen Unterschiede zwischen ähnlichen Fällen entstehen.

Praktische Folgen für Händler und Fahrzeughalter

Für Händler von US-Importfahrzeugen bedeutet das Urteil, dass die Eintragung eines fiktiven Datums rechtlich zulässig ist. Gleichzeitig entsteht eine Pflicht zur Transparenz gegenüber den Kunden. Käufer müssen darauf hingewiesen werden, dass das eingetragene Datum fiktiv ist und nicht den tatsächlichen Zeitpunkt der Erstzulassung widerspiegelt.

Praktisch sollten alle verfügbaren US-Dokumente wie Title Certificates oder Exportpapiere aufbewahrt werden. Können diese nachgereicht werden, kann die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere später korrigieren. In den geprüften Fällen geschah dies bereits problemlos.

Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Das Urteil stärkt die Position der Behörden und schafft einheitliche Maßstäbe bei der Fahrzeugzulassung. Es verhindert, dass unterschiedliche Zulassungsstellen unterschiedliche Kriterien anwenden und reduziert den Verwaltungsaufwand bei fehlenden Dokumenten. Das sorgt für Rechtssicherheit und Gleichbehandlung aller Fahrzeughalter.

Zukunftsperspektive

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Berufung einlegen. Eine Entscheidung der höheren Instanz könnte grundsätzliche Bedeutung für das gesamte Verkehrsverwaltungsrecht in Deutschland erlangen und den Umgang mit unvollständigen Zulassungsdaten endgültig klären.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit seinem Urteil die Bedeutung einheitlicher und rechtssicherer Regelungen im Verkehrsrecht unterstrichen. Die Eintragung eines fiktiven Erstzulassungsdatums bei US-Importfahrzeugen ist zulässig und stellt sicher, dass alle Beteiligten transparent und gleichbehandelt werden. Händler müssen die Besonderheit des fiktiven Datums kommunizieren, während Behörden eine klare und praktikable Verwaltungspraxis anwenden können. Die Entscheidung stärkt somit die Rechtssicherheit im deutschen Verkehrsrecht und setzt einen wichtigen Maßstab für künftige Zulassungsverfahren.


Quelle(n): https://urteile.news/VG-Gelsenkirchen_14-K-12024_Fiktives-Zulassungsdatum-fuer-US-Importfahrzeuge-zulaessig~N35454 Bild von Peter Gottschalk auf Pixabay


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