Artikel aus dem Verkehrsrecht - Führerschein
23.06.2025
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge: Drogen oder Alkohol – Radfahren bleibt erlaubt
Klare Entscheidung des OVG Münster zur Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge trotz Drogen- oder Alkoholkonsums Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das insbesondere für Fahrradfahrer und Nutzer von E-Scootern von großer Bedeutung ist: Auch bei Drogenkonsum oder hohem Alkoholpegel darf das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen wie Fahrrädern, E-Scootern oder Mofas nicht pauschal untersagt werden. […]
31.01.2025
MPU – Der Ruf nach einer Regulierung am 63. Verkehrsgerichtstag
MPU-Vorbereitungskurse: Sinnvolle Hilfe oder reine Abzocke? Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) stellt für viele Menschen eine große Herausforderung dar. Nach einer Fahrerlaubnisentziehung aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder zu vielen Punkten in Flensburg ist sie oft der einzige Weg, den Führerschein zurückzubekommen. Doch viele Betroffene stehen vor einer weiteren Hürde: der MPU-Vorbereitung. Ein Markt voller unseriöser […]
28.01.2025
Keine Entlastung bei Geschwindigkeitsüberschreitung trotz verwirrender Beschilderung
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine behauptete verwirrende Beschilderung keine Entlastung bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich und stellt sich bewusst gegen die Rechtsordnung. In dem verhandelten Fall wurde die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen eine Geldbuße sowie ein dreimonatiges Fahrverbot verworfen. Hintergrund des […]
23.12.2024
Führerscheinumtausch 2025 – Alles, was Sie wissen müssen
Die Zeit der alten Papierführerscheine neigt sich dem Ende zu. Bis spätestens Januar 2033 müssen alle Führerscheine in der EU im scheckkartengroßen Format vorliegen. Doch was bedeutet das konkret? Wer ist wann betroffen, und wie läuft der Umtauschprozess ab? In diesem Artikel erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Führerscheinumtausch. Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden? […]
17.09.2024
Schlüsselzahlen im Führerschein verstehen
Die Bedeutung der Schlüsselzahlen Im deutschen Führerschein-System gibt es eine Vielzahl von Schlüsselzahlen, die zusätzliche Informationen über die Fahrerlaubnis enthalten. Diese Zahlen sind nicht nur wichtig für das Verständnis der eigenen Fahrberechtigungen, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. In diesem Artikel erläutern wir, was die Schlüsselzahlen bedeuten, wo sie zu finden sind und […]
17.09.2024
B196-Führerschein: 125er mit Erweiterung fahren
Die Vorteile des B196-Führerscheins Seit Anfang 2020 können Inhaber eines Führerscheins der Klasse B ihre Berechtigung erweitern und damit auch 125er-Motorräder fahren. Diese Neuerung, bekannt als B196, bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, sich auch im Bereich der Krafträder zu bewegen, ohne die vollständige Motorradführerschein-Ausbildung absolvieren zu müssen. Der folgende Artikel bietet einen umfassenden Überblick […]
17.09.2024
Mit Automatik-Führerschein auch Pkw mit Schaltung fahren?
Der Weg zur Flexibilität im Straßenverkehr In den letzten Jahren hat sich der Umgang mit Führerscheinen erheblich verändert, besonders wenn es um die Unterscheidung zwischen Automatik- und Schaltgetriebe geht. Seit 2021 gibt es neue Regelungen, die es einfacher machen, von einem Automatik-Führerschein auf einen Führerschein für Schaltgetriebe umzusteigen. Dieser Artikel erläutert die aktuellen Möglichkeiten und […]
In Deutschland gelten bei Führerscheininhabern, Fahranfängern und Fahrern unter 21 Jahren strenge Regeln, wenn es um das Trinken von Alkohol und das Autofahren geht. Ab einem Promillewert von 0,5 ist das Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit, weshalb Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen. Ab 1,1 Promille ist das Fahren unter Alkohol bereits eine Straftat, mit der nicht nur Punkte und ein Fahrverbot, sondern auch hohe Geld- oder Freiheitsstrafen einhergehen. Ebenso drohen Strafen bei einem Promillewert von 0,3, wenn Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder ein Unfall verursacht wird. Fahrradfahrer sind ebenfalls davon betroffen: Ab einem Promillewert von 0,3 können Bußgelder, Aufbauseminare, Verlängerung der Probezeit oder Führerscheinentzug die Folge sein. Liegt der Promillewert bei 1,6 oder höher, ist auch hier eine Straftat vorliegen, die gegebenenfalls auch Auswirkungen auf den Führerschein des Betroffenen haben kann.
Promillegrenzen
Wer im Straßenverkehr Alkohol konsumiert, muss sich über mögliche Konsequenzen bewusst sein. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können strafrechtliche Konsequenzen folgen. Sollte ein Unfall durch einen Alkoholkonsum verursacht werden, kann auch schon bei einem Wert unter 0,3 Promille eine Teilschuld angenommen werden. Darüber hinaus gibt es weitere Promillegrenzen, die geahndet werden können. Diese reichen von Bußgeld bis hin zu Freiheitsstrafen. Wiederholungstäter werden generell härter bestraft.
Fahranfänger – Null-Promille
Seit 2007 haben Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren aufgrund einer gesetzlichen Regelung keinen Alkohol mehr am Steuer zu trinken. Der Grund hierfür ist, dass junge Menschen besonders anfällig für Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss sind. Sollte die Polizei bei einer Alkoholkontrolle einen Wert bis 0,5 Promille feststellen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Hierfür sind ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt im Flensburger Zentralregister und weitere Auflagen wie z.B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgesehen. Wird jedoch ein Unfall verursacht oder die Fahrunsicherheit beeinträchtigt, drohen weit höhere Strafen.
0,3-Promillegrenze
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille, die bereits durch das Trinken eines einzigen Bieres (0,33 l) erreicht werden kann, wird von einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“ ausgegangen. Zeigt man keine Anzeichen von Fahruntüchtigkeit, ist dies nicht strafbar. Wird jedoch auffällige Fahrweise wie Schlangenlinien oder ein Unfall verursacht, droht eine Verurteilung wegen Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs: Geld- oder Freiheitsstrafen, Entzug des Führerscheins für mindestens 6 Monate und 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
0,5-Promillegrenze
Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, muss mit schweren Strafen rechnen. Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 528,50 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet. Bei Wiederholung des Vergehens steigen die Strafen noch weiter an. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird Alkohol am Steuer als Straftat angesehen. Hierbei drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte im Flensburger Register und der vorübergehende oder dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit kann ein Ersttäter nicht schonungslos behandelt werden. Ab einem Wert von 1,3 Promille kann der Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug die Folge sein.
1,1-Promillegrenze
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist die sogenannte „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Dadurch ist die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, zehnmal höher als unter nüchternen Bedingungen. Dies wird auch strafrechtlich verfolgt, selbst wenn kein Verkehrsfehler oder Unfall vorliegt. Die mögliche Strafe beträgt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Zudem wird der Führerschein für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu 5 Jahren oder sogar dauerhaft entzogen. In Flensburg werden dann auch 3 Punkte registriert.
1,6-Promillegrenze
Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder darüber hinaus, werden neben den Sanktionen, die bei einer 1,1 Promillegrenze üblich sind, auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt. Dies ist ein Hinweis darauf, dass ein chronischer Alkoholmissbrauch vorliegt. Die MPU beinhaltet neben einem medizinischen Check auch eine psychologische Beratung, um das Ausmaß des Problems zu ermitteln.
Alkohol beim Fahrradfahren?
Fahrradfahrer sind Teilnehmer am Straßenverkehr und müssen sich daher an die vorgeschriebenen Regeln halten. Im Bußgeldkatalog für Alkohol im Straßenverkehr ist für Radfahrer eine Promillegrenze von 1,6 vorgesehen, bevor ein Bußgeld oder eine Strafe wegen Alkohol droht. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn man noch ausreichend Fahrtüchtig ist.
Wer mit mehr als 0,3 Promille erwischt wird oder einen Unfall verursacht, muss allerdings mit einer deutlich härteren Strafe rechnen. Dies gilt selbstverständlich auch für Radfahrer, die einen Führerschein besitzen – solche Vergehen werden im Fahreignungsregister des Kraftfahr-Bundesamtes in Flensburg gespeichert und gehen mit entsprechenden Punkten einher.
Bei schweren Straftaten kann es sogar soweit kommen, dass man einen Führerschein erst einmal nicht mehr beantragen oder dass man als Fahrradfahrer zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) muss. Daher sollte man sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss immer bewusst sein, dass man sich einer strafrechtlichen Verantwortung aussetzt.