Artikel vom 17.09.2024
Mit Automatik-Führerschein auch Pkw mit Schaltung fahren?

Der Weg zur Flexibilität im Straßenverkehr
In den letzten Jahren hat sich der Umgang mit Führerscheinen erheblich verändert, besonders wenn es um die Unterscheidung zwischen Automatik- und Schaltgetriebe geht. Seit 2021 gibt es neue Regelungen, die es einfacher machen, von einem Automatik-Führerschein auf einen Führerschein für Schaltgetriebe umzusteigen. Dieser Artikel erläutert die aktuellen Möglichkeiten und Anforderungen, die mit dem Umstieg verbunden sind, und bietet einen detaillierten Überblick über die Schritte, die erforderlich sind, um die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge aufzuheben.
Automatik-Führerschein und seine Einschränkungen
Ein Automatik-Führerschein, oft auch als „Führerschein mit Automatikbeschränkung“ bezeichnet, erlaubt dem Inhaber nur das Fahren von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe. Diese Beschränkung wird im Führerschein durch die Schlüsselzahl 78 dokumentiert. Wer seine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat, erhält diesen Vermerk, der ihn auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe einschränkt.
Regelungen für die Umschreibung auf Schaltgetriebe
Seit dem 1. April 2021 gelten neue Regelungen für Inhaber eines Automatik-Führerscheins, die auf Fahrzeuge mit Schaltgetriebe umsteigen möchten. Früher war es notwendig, eine zusätzliche Prüfung abzulegen, um die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge aufzuheben. Heute können Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und eine abschließende Testfahrt dazu ausreichen.
Praktische Fahrstunden mit Schaltgetriebe
Um die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge aufzuheben, müssen Inhaber eines Automatik-Führerscheins mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug absolvieren. Diese Fahrstunden bestehen aus Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten. Die zusätzliche Ausbildung dient dazu, die Fahrkenntnisse im Umgang mit einem Schaltgetriebe zu vertiefen und die Fahrtauglichkeit nachzuweisen.
Abschlussprüfung und Testfahrt
Nach den Fahrstunden ist eine Testfahrt mit dem Fahrlehrer erforderlich, um die Fahrfähigkeiten im Umgang mit einem Schaltgetriebe zu bestätigen. Diese Testfahrt dauert mindestens 15 Minuten und wird genutzt, um sicherzustellen, dass der Fahrer die Bedienung eines Schaltgetriebes beherrscht. Erfolgreich abgeschlossene Fahrstunden und die Testfahrt führen zur Aufhebung der Automatikbeschränkung.
Eintragung der Schlüsselziffer 197
Sobald die Ausbildung abgeschlossen und die Testfahrt bestanden ist, wird die Schlüsselziffer 197 in den Führerschein eingetragen. Diese Ziffer zeigt an, dass der Inhaber nun auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren darf. Dies gilt sowohl im In- als auch im Ausland, was dem Fahrer zusätzliche Flexibilität im Straßenverkehr bietet.
Besondere Regelungen und Ausnahmen
Die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe, insbesondere Elektrofahrzeugen, hat die Notwendigkeit für die neuen Regelungen unterstrichen. Da viele Fahrschulen heute Elektroautos einsetzen, um moderne Fahrzeugtechnologien zu vermitteln, war es wichtig, eine Lösung zu finden, die den Fahrern den Umstieg auf Schaltgetriebe erleichtert.
Alte Führerscheine der Klasse 3 und ihre Beschränkungen
Für Führerscheine der Klasse 3, die vor dem 31. März 1986 ausgestellt wurden, gibt es besondere Regelungen. Diese alten Führerscheine hatten oft einen Vermerk, der die Fahrerlaubnis auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkte. Eine Streichung des Automatikvermerks ist nur möglich, wenn nachträglich eine Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wird. Bei Beschränkungen aus medizinischen Gründen reicht eine Prüfung nicht aus; hier muss die Fahreignung individuell überprüft werden.
Der Weg zur vollen Fahrberechtigung
Mit den neuen Regelungen, die seit 2021 gelten, ist der Weg zum Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe für Inhaber eines Automatik-Führerscheins erheblich einfacher geworden. Die Möglichkeit, durch zusätzliche Fahrstunden und eine abschließende Testfahrt die Automatikbeschränkung aufzuheben, bietet eine größere Flexibilität und erweitert die Optionen im Straßenverkehr. Diese Anpassungen sind besonders relevant in einer Zeit, in der sich die Fahrzeugtechnologien und die Anforderungen an die Fahrausbildung ständig weiterentwickeln.
Wer seine Fahrerlaubnis anpassen möchte, sollte sich bei seiner lokalen Fahrerlaubnisbehörde informieren und die erforderlichen Schritte zur Aufhebung der Automatikbeschränkung einleiten. So steht dem Fahren eines Schaltgetriebes nichts mehr im Weg, und der Führerscheininhaber kann die volle Bandbreite der modernen Fahrzeugflotte nutzen.
Quelle(n): https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/automatik-fuehrerschein/ Bild von Andreas Breitling auf Pixabay