Artikel vom 25.05.2025
Gerichtsurteil zur „Protected Bike Lane“ in Mönchengladbach: Rückbau im Radverkehr angeordnet

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Februar 2025 entschieden, dass die Stadt Mönchengladbach die auf der Hohenzollernstraße eingerichtete „Protected Bike Lane“ vorläufig entfernen muss. Diese Entscheidung hat große Bedeutung für die Verkehrsplanung und die Förderung des Radverkehrs in der Stadt.
Hintergrund der Maßnahme
Im Sommer 2023 wandelte die Stadt Mönchengladbach jeweils eine von zwei Kfz-Fahrspuren pro Richtung auf der Hohenzollernstraße in einen geschützten Radfahrstreifen um. Diese sogenannten „Protected Bike Lanes“ wurden mit Klebebordsteinen vom motorisierten Verkehr getrennt. Ziel war es, den Radverkehr sicherer zu machen und attraktiver zu gestalten. Bereits seit Jahren gab es baulich getrennte Radwege an der Straße, die allerdings nach heutigen Standards etwas zu schmal sind.
Gründe für das Gerichtsurteil
Das Gericht stellte fest, dass die Voraussetzungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Einrichtung der geschützten Radstreifen nicht erfüllt waren. Die bestehenden Radwege seien ausreichend, auch wenn sie in der Breite etwas eingeschränkt sind. Außerdem gab es keine hinreichende Gefahrenlage, die eine Umwandlung von Kfz-Fahrstreifen in zusätzliche Radwege gerechtfertigt hätte. Besonders kritisch wurden die Klebebordsteine bewertet, da diese nicht von der StVO zugelassen sind und bereits zu einigen Unfällen geführt haben. Die Stadt wurde angewiesen, die geschützten Radfahrstreifen innerhalb von drei Wochen zu entfernen.
Reaktion der Stadt Mönchengladbach
Die Stadt zeigte sich enttäuscht über das Gerichtsurteil und legte Beschwerde ein. Die Verantwortlichen betonten die Wichtigkeit sicherer Radwege und kündigten an, alternative Maßnahmen zu prüfen. Dazu gehört etwa die vorgezogene Erneuerung der Fahrbahndecke und die Einrichtung eines provisorischen Radfahrstreifens mittels einfacher Markierungen, um die Sicherheit für Radfahrer kurzfristig zu verbessern.
Bedeutung für die Verkehrswende
Dieses Urteil verdeutlicht die Schwierigkeiten, die bei der Umsetzung der Verkehrswende auf kommunaler Ebene entstehen können. Es zeigt, wie wichtig es ist, verkehrsplanerische Maßnahmen rechtlich fundiert und gut vorbereitet anzugehen. Gleichzeitig wird deutlich, dass bei der Förderung des Radverkehrs immer ein Ausgleich zwischen rechtlichen Vorgaben und praktischen Bedürfnissen gefunden werden muss.
Das Urteil zur „Protected Bike Lane“ in Mönchengladbach hat erhebliche Auswirkungen auf die lokale Verkehrsplanung. Es unterstreicht die Bedeutung rechtlicher Rahmenbedingungen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Radverkehrsförderung und zeigt die Herausforderungen bei der Gestaltung sicherer und nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur auf. Die Stadt steht nun vor der Aufgabe, geeignete und rechtlich abgesicherte Lösungen für den Radverkehr zu finden.
Quelle(n): Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss vom 25.02.2025, Az.: 6 L 3858/24 Bild von Frank Magdelyns auf Pixabay