Home » Artikel » Geschwindigkeitsüberschreitung

Artikel aus dem Verkehrsrecht - Geschwindigkeitsüberschreitung

05.11.2013

Geschwindigkeitsüberschreitung – Fahrlässigkeit oder Vorsatz?

Das allgemeine Strafrecht unterscheidet hinsichtlich des sogenannten subjektiven Tatbestandes, also dem, was im Inneren des Täters bei der Tatbegehung vorgegangen ist, zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Nach einer (ungenauen) Kurzformel bedeutet Vorsatz: Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung (c, § 15 Rn. 3). Der Vorsatz wird sodann in zumindest drei weitere Unterkategorien untergliedert. Die Juristen unterscheiden zwischen dem direkten, dem bedingten und dem Eventualvorsatz.

×