Artikel vom 08.08.2025

Größtes Rad- und Fußwege-Förderprogramm in BW stärkt die Verkehrssicherheit – auch aus verkehrsrechtlicher Sicht

Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch gezielte Investitionen und rechtliche Anforderungen an Kommunen

Baden-Württemberg startet mit dem größten Förderprogramm seiner Geschichte in eine neue Ära der Mobilitätsentwicklung. Über eine Milliarde Euro sollen zwischen 2025 und 2029 in mehr als 1.000 Maßnahmen investiert werden, um Rad- und Fußwege auszubauen. Ziel ist es, den Fuß- und Radverkehr sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten. Dabei steht ein Thema im Mittelpunkt: die Verkehrssicherheit.

Neben den baulichen und verkehrspolitischen Aspekten rückt dieses Förderprogramm auch die juristische Verantwortung der Kommunen in den Fokus. Eine zentrale verkehrsrechtliche Frage lautet daher: Inwieweit verpflichtet die öffentliche Förderung von Rad- und Fußwegen die Kommunen zur Einhaltung konkreter Sicherheitsstandards, insbesondere im Hinblick auf die Trennung von Verkehrsarten und die Gestaltung sicherer Querungen?

Verkehrssicherheit als Maßstab für kommunale Planung

Kommunen tragen als Straßenbaulastträger eine umfassende Verantwortung für die Sicherheit auf ihren Verkehrswegen. Diese ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB sowie den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Jede bauliche Veränderung im öffentlichen Raum muss unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr geplant und umgesetzt werden. Damit entsteht auch eine rechtliche Verpflichtung zur Beachtung anerkannter technischer Regeln und Normen.

Gefördert werden im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) nur solche Maßnahmen, die nicht nur funktional, sondern auch sicher ausgestaltet sind. Dabei sind die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, der Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie technischer Regelwerke wie der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) oder der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) verbindlich zu berücksichtigen.

Sichere Rad- und Fußwege als verkehrsrechtlicher Standard

Ein zentrales Anliegen des Programms ist die klare Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr. Nur wo bauliche Trennungen nicht möglich oder unverhältnismäßig wären, dürfen kombinierte Wege überhaupt noch geplant werden. Die ERA 2010 gibt hier klare Leitlinien vor, die auch aus juristischer Sicht bindend sind, sofern sie den Stand der Technik wiedergeben. Kommunen, die sich über diese Standards hinwegsetzen, laufen nicht nur Gefahr, die Förderung zu verlieren, sondern auch haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden, wenn es zu Unfällen kommt.

Eine sichere Wegführung, ausreichende Breiten, gute Sichtverhältnisse und verkehrsrechtlich gesicherte Querungen sind daher nicht nur planerische Qualitätsmerkmale, sondern rechtlich gebotene Anforderungen an jede Maßnahme im öffentlichen Verkehrsraum.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat mit dem LGVFG-Förderprogramm eine klare Erwartung formuliert: Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist kein optionaler Zusatz, sondern zentrales Kriterium jeder Förderung. Die Tatsache, dass ein Drittel aller Maßnahmen im aktuellen Programm ausdrücklich der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient, unterstreicht diesen Ansatz.

Verkehrssicherheit als Voraussetzung für Mobilitätswende und Klimaschutz

Die Förderung der aktiven Mobilität durch sichere Rad- und Fußwege ist ein wesentlicher Baustein der Mobilitätswende. Doch diese Wende gelingt nur, wenn sich die Menschen auf die Infrastruktur verlassen können. Sicherheit im Straßenraum ist der Schlüssel, damit mehr Menschen das Fahrrad oder den Fußweg dem Auto vorziehen. Genau hier treffen sich verkehrspolitische Ziele mit rechtlichen Notwendigkeiten. Wer sichere Wege baut, schützt nicht nur die Gesundheit und das Leben der Verkehrsteilnehmenden, sondern minimiert zugleich rechtliche Risiken für die öffentliche Hand.

Verkehrsminister Hermann hat dies treffend zusammengefasst: Sicherheit beginnt mit einer durchdachten Infrastruktur. Diese Infrastruktur muss heute nicht nur den Anforderungen des Alltags genügen, sondern auch rechtlich belastbar, zukunftsfähig und förderfähig sein.

Verkehrssicherheit als juristisch bindender Anspruch

Das Förderprogramm für den Rad- und Fußverkehr in Baden-Württemberg ist mehr als ein finanzielles Angebot. Es ist ein rechtlicher Rahmen, der Kommunen dazu verpflichtet, Sicherheit als oberstes Planungsziel zu verankern. Wer heute Radwege baut, baut zugleich Verantwortung mit ein. Nur wer sich an die rechtlichen Standards hält, kann auf Förderung zählen und die Verkehrssicherheit dauerhaft gewährleisten.


Quelle(n): Bild von D Gislason auf Pixabay https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/presse/artikel/groesstes-foerderprogramm-fuer-rad-und-fusswege-staerkt-die-verkehrssicherheit


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