Artikel vom 28.06.2025
Haftung E Bike: Wer zahlt, wenn der Akku eines E Bikes Feuer fängt

E Bikes erfreuen sich in Deutschland großer Beliebtheit und sind aus dem Straßenbild kaum noch wegzudenken. Doch mit der weiten Verbreitung dieser modernen Fortbewegungsmittel steigt auch die Zahl der rechtlichen Streitigkeiten. Besonders dann, wenn der Akku eines E Bikes einen Brand verursacht, stellt sich die Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden? Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Lübeck vom 26. Juli 2024 gibt dazu klare Antworten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Haftung des Halters eines E Bikes greift und worauf Sie beim Laden und Abstellen eines E Bikes achten sollten.
Der Fall vor dem Landgericht Lübeck
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein E Bike Händler, der eine Halle gemietet hatte, um dort seine Räder zu lagern und zu verkaufen. Eines Abends schloss er die Halle ab, nachdem er einen Akku aufgeladen und versehentlich den Stecker im Ladegerät gelassen hatte. In der Nacht kam es zu einem Brand, der erhebliche Schäden am Gebäude verursachte. Die Vermieterin der Halle verlangte Ersatz des Schadens von ihrem Mieter. Der Mieter wollte nicht zahlen und argumentierte, dass er kein Verschulden treffe und der Brand nicht vorhersehbar gewesen sei.
Das Landgericht Lübeck sah das anders. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens war das Gericht überzeugt, dass der fest verbaute Akku des E Bikes den Brand verursacht hatte. Da das E Bike eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 85 Kilometern pro Stunde erreichen konnte, stufte das Gericht das Rad als Kraftfahrzeug ein. Die Konsequenz: Der Halter haftet nach dem Straßenverkehrsgesetz, und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.
Die Rechtsgrundlage der Haftung
Die Haftung des E Bike Halters ergibt sich in diesem Fall aus der Gefährdungshaftung nach Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes. Diese Vorschrift besagt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs für Schäden haftet, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Ein Verschulden ist dafür nicht erforderlich. Entscheidend ist allein, dass sich die von dem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr realisiert hat. Das Landgericht Lübeck stellte klar, dass auch der Ladevorgang eines abgestellten E Bikes unter den Begriff des Betriebs fällt, wenn der Akku währenddessen einen Brand auslöst.
Wann ein E Bike als Kraftfahrzeug gilt
Nicht jedes E Bike fällt automatisch unter die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes. Maßgeblich ist die technische Ausstattung des Fahrzeugs. Pedelecs mit einer Motorleistung bis zu 250 Watt, deren Motor sich bei 25 Kilometern pro Stunde automatisch abschaltet, gelten als Fahrräder. Für diese Fahrzeuge greift die Gefährdungshaftung des Straßenverkehrsgesetzes nicht. Anders ist es bei E Bikes mit einer höheren Leistung oder Geschwindigkeit. Diese werden als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen damit der strengen Haftung nach Paragraf 7 StVG.
Das in Lübeck verhandelte E Bike konnte bis zu 85 Kilometer pro Stunde erreichen. Der Akku war fest im Rahmen integriert. Damit war es aus Sicht des Gerichts ein Kraftfahrzeug, dessen Halter für Schäden aufgrund der Betriebsgefahr haftet.
Bedeutung für private und gewerbliche Halter
Das Urteil des Landgerichts Lübeck hat weitreichende Folgen sowohl für private E Bike Besitzer als auch für Händler und andere Gewerbetreibende. Wer ein schnelles E Bike mit fest verbautem Akku besitzt oder betreibt, muss sich darüber im Klaren sein, dass er für Schäden durch einen Akku Brand haftet. Das gilt selbst dann, wenn er keine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Gewerbetreibende sollten daher sicherstellen, dass geeignete Versicherungen abgeschlossen sind, um sich gegen solche Risiken abzusichern. Auch private Halter eines schnellen E Bikes sollten prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung Schäden dieser Art abdeckt.
Wie Sie das Brandrisiko minimieren können
Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, beim Laden von E Bike Akkus Vorsicht walten zu lassen. Die folgenden Maßnahmen können helfen, das Risiko eines Akku Brandes zu senken:
-
Nutzen Sie ausschließlich Ladegeräte des Herstellers oder von geprüften Drittanbietern
-
Laden Sie den Akku möglichst nicht unbeaufsichtigt, vor allem nicht über Nacht
-
Trennen Sie das Ladegerät nach Beendigung des Ladevorgangs vom Netz
-
Lagern Sie Akkus an gut belüfteten Orten und nicht in der Nähe leicht entzündlicher Materialien
-
Achten Sie auf Anzeichen von Schäden am Akku und tauschen Sie defekte Akkus umgehend aus
Diese Vorsichtsmaßnahmen bieten zwar keinen absoluten Schutz vor einem Brand, können aber das Risiko deutlich reduzieren.
Versicherung und Regressmöglichkeiten
Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, ist es wichtig, dass Halter und Vermieter über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. In der Regel können Vermieter bei einem Schadenfall die Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen, die dann Regress beim Halter des E Bikes nimmt. Der Halter wiederum sollte über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Schäden aus dem Betrieb des E Bikes abdeckt. Dabei ist es entscheidend, dass die Versicherung auch für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit über 25 Kilometer pro Stunde gilt. Für Pedelecs mit einer geringeren Leistung ist in der Regel keine spezielle Versicherung erforderlich, da sie rechtlich als Fahrräder behandelt werden.
Fazit zur Haftung bei E Bike Akku Brand
Das Urteil des Landgerichts Lübeck zeigt deutlich, dass die Haftung bei einem E Bike Akku Brand auch dann greifen kann, wenn der Halter alles richtig gemacht hat. Entscheidend ist, ob es sich bei dem E Bike um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes handelt und ob sich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert hat. Für Halter leistungsstarker E Bikes bedeutet das, dass sie besonders sorgfältig mit dem Akku umgehen und auf einen passenden Versicherungsschutz achten sollten. Nur so lassen sich finanzielle Folgen im Fall eines Brandes vermeiden.
Quelle(n): Landgericht Lübeck, Urteil vom 26.07.2024, Aktenzeichen 5 O 26/23 Bild von Jürgen Polle auf Pixabay