Artikel vom 02.11.2015

Handy am Steuer: Die 10 wichtigsten Fragen

"Finger weg vom Handy": Mit einer neuen Kampagne will das Verkehrsministerium Autofahrer aufklären. Doch was ist eigentlich erlaubt, was verboten? Ein Verkehrsanwalt gibt Auskunft.

Badische Zeitung - Veröffentlicht am 03.11.2015

1. Ist Telefonieren mit dem Handy während der Autofahrt grundsätzlich verboten oder gibt es Ausnahmen?
Ein Notruf kann eine Ausnahme sein. Aber nur dann, wenn nachweisbar ist, dass für einen selbst oder einen anderen tatsächlich eine Notlage bestanden hatte.

2. Darf man während der Fahrt einen Anruf wegdrücken?
Nein, auch das ist nicht erlaubt. Das Oberlandesgericht Köln hat dieses Verbot in einem Urteil bestätigt.

3. Ist es gestattet, einen Blick auf das Display zu werfen, um die Uhrzeit abzulesen?
Auf das Display können Sie dauerhaft schauen, sofern sie das Gerät hierfür nicht berühren, um einen Funktion aufzurufen.

4. Darf man an der Roten Ampel das Handy benutzen?
Ja, so sieht es zumindest das OLG Hamm. Dieses hatte einem Autofahrer recht gegeben hat, der den Motor an der Ampel ausgeschaltet hatte und die Wartezeit für ein Telefonat nutzte.

5. Ist man mit einer Freisprechanlage grundsätzlich auf der sicheren Seite?
Wenn man dazu das Handy nicht in die Hand nehmen muss, ja.

6. Wie und wo wird man kontrolliert?
Die Polizei hält immer wieder gezielt Ausschau nach Handy-Sündern und zieht diese dann aus dem Verkehr. Darüber hinaus werden Autofahrer oft auch durch den Blitzer überführt, wenn sie auf dem Lichtbild mit dem Handy am Ohr zu sehen sind.

7. Welche Ausreden werden geltend gemacht – und mit welchen Erfolgsaussichten?
Mal soll es der Elektrorasierer gewesen sein, mal ein Kühlakku gegen Zahnschmerzen. So absurd das manchmal auch klingen mag, die Verteidigerchancen stehen oft sehr gut, weil in vielen Verfahren der Nachweis durch die Behörde nicht ausreichend erbracht werden kann. Meist werden die Verfahren eingestellt, hin und wieder erfolgen auch Freisprüche beim Amtsgericht.

8. Wie hoch ist die Strafe?
Im Normalfall beträgt sie 60 Euro. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

9. Zahlt die Versicherung, wenn während des Unfalls mit dem Handy telefoniert wurde?
Unter Umständen muss man mit Abzügen rechnen. Dann nämlich, wenn die Benutzung des Mobiltelefons als grob fahrlässiges Handeln eingestuft wird.

10. Darf die Polizei nach einem Unfall das Handy des Fahrers überprüfen?
Sie darf es sich zeigen lassen, aber nicht einsehen.

Hier finden Sie den Link zur Onlineversion der Badischen Zeitung: http://www.badische-zeitung.de/handy-am-steuer-die-10-wichtigsten-fragen


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