Artikel vom 27.11.2014

Immer wieder „Poliscan Speed“ – Neues vom mysteriösen Messsystem

Jeder kennt die urbanisierten Messgeräte, welche sich hinter schmalen grau/schwarzen Hüllen in Form von kleinen Säulen verstecken. Die Messgeräte sprießen wie Pilze aus der Erde, nur dass Sie meist im innerstädtischen Bereich auftauchen. Hinter dem beschrieben Messgerät sowie auch anderweitigen Modellen, steckt ein umstrittenes Messsystem namens Poliscan Speed, welches durch die Firma Vitronic auf den Markt gebracht wurde.
Deutschlandweit kämpfen Verkehrsrechtsanwälte gegen das Messsystem an. Oftmals werden Gutachter hinzugezogen, deren letztendliche Einschätzung in Bezug auf die Verwertung der Messung, auch nur anhand von Plausibilitätsgründen erfolgen kann, allen voran durch den sog. Smear-Effekt, welcher bei der Messung durch das Messgerät Poliscan Speed ausgelöst wird. Der Grund für die eigentlich unzureichende Aufklärung des Messsystems liegt in der Tatsache, dass der Gerätehersteller nicht zu allen notwendigen Fragen, offen Stellung nimmt. Hierdurch wird aus Sicht der Verteidiger gegen das rechtliche Gehör des Betroffenen verstoßen, dieser sich ohne Offenlegung einiger fraglicher Positionen, nicht optimal zu Wehr setzen kann.
Einige wenige Richter auf Amtsgerichtsebene haben sich bisher den Anträgen der Verteidiger angeschlossen und den Betroffenen freigesprochen. Bedingt ist diese Zurückhaltung aufgrund einiger obergerichtlicher Beschlüsse, diese das Verfahren als sog. “standardisiertes Messverfahren“ anerkannt haben. Ein schöner Begriff, aus Sicht der Verteidigung, mit wenig Inhalt.
In einem neuen Fall hat sich nun das OLG Karlsruhe zu Wort gemeldet (OLG Karlsruhe, 29.07.2014 1 (3) SsRs 569/11-AK 145/11). Der Karlsruher Senat neigt hierbei zu der Ansicht, dass bei einer Anwendung des Poliscan Speed Verfahrens, eine verlässliche Geschwindigkeitsmessung auch allein auf den sog. Smear-Effekt gestützt werden kann, lässt aber zugleich offen, dass Messungen mit dem Poliscan Speed unter Bezugnahme einer gutachterlichen Stellungnahme im Einzelfall auch zu einer Nichtwertbarkeit führen können. Ein Lichtblick für alle Verteidiger und Zündstoff für neue Diskussionen um die Verwertbarkeit und Überprüfung des Messsystems Poliscan Speed.
Das OLG Karlsruhe lehnt sich somit nicht allzu weit aus dem Fenster, was jeden Betroffenen anregen sollte, sein Messverfahren zu hinterfragen und möglicherweise gutachterlich überprüfen zu lassen.
Herr Rechtsanwalt Fuhrmann steht jedem Betroffenen bundesweit als Verteidiger zur Verfügung, sollte eine Mandatierung gewünscht sein.


Quelle(n):


×