Artikel vom 18.09.2013

Kein Fahrverbot nach freiwilliger Teilnahme an ASP-Seminar

Ein Bußgeld und ein Fahrverbot verhängte das Amtsgericht Miesbach gegen einen Autofahrer, nachdem ihm zum wiederholten Male ein erheblicher Geschwindigkeitsverstoß nachgewiesen wurde. Das Gericht wertete sein Verhalten als beharrliche Pflichtverletzung. Der Autofahrer legte gegen das Fahrverbot Einspruch ein und nahm auf eigene Initiative noch vor dem Verhandlungstermin an einem Aufbauseminar für Punkteauffällige teil.

Als er die Teilnahmebescheinigung vorlegte, wurde er entsprechend belohnt. Der Richter erkannte die Einsicht in sein vorheriges Fehlverhalten an und verzichtete auf die weitere Warnfunktion eines Fahrverbots. Seinen Führerschein konnte der Mann behalten, den Tipp hatte er übrigens von seinem Anwalt bekommen.


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