Artikel vom 04.11.2025
Kein Fahrverbot trotz massiver Geschwindigkeitsüberschreitung
Das Amtsgericht Dortmund hat am 6. März 2025 entschieden, dass ein Autofahrer wegen einer deutlichen Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit eine Geldbuße von 500 Euro zahlen muss. Ein Fahrverbot wurde ausnahmsweise nicht verhängt. Grundlage der Entscheidung waren die aktuellen Vorschriften des deutschen Verkehrsrechts, insbesondere § 41 und § 49 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
Der Fahrer war im August 2024 auf der Ruhrallee in Dortmund mit 62 km/h unterwegs – erlaubt waren dort nur 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem anerkannten Messgerät, dem sogenannten Einseitensensor ES 8.0. Nach Abzug der Messtoleranz blieb eine Überschreitung von 32 km/h. Damit lag ein klarer Verstoß gegen die StVO vor.
Gesetzliche Grundlage für Fahrverbote
Das deutsche Verkehrsrecht sieht in solchen Fällen grundsätzlich neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot vor. Der Bußgeldkatalog (Nr. 11.3.6 BKat) legt fest, dass bei einer Überschreitung von 31 bis 40 km/h innerorts ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden kann. Dieses Fahrverbot soll sicherstellen, dass Verkehrsteilnehmer ihr Verhalten überdenken und künftig vorsichtiger fahren.
Warum das Gericht kein Fahrverbot verhängte
In diesem Fall verzichtete das Gericht jedoch auf ein weiteres Fahrverbot. Der Grund: Der Betroffene hatte erst wenige Wochen zuvor ein zweimonatiges Fahrverbot wegen eines anderen Verkehrsverstoßes vollständig verbüßt. Das Gericht ging davon aus, dass diese Maßnahme bereits ihre erzieherische Wirkung gezeigt hatte. Um den Verstoß dennoch angemessen zu ahnden, erhöhte das Gericht die Geldbuße von ursprünglich 260 Euro auf 500 Euro.
Erzieherische Wirkung und rechtliche Abwägung
Das Fahrverbot ist im deutschen Verkehrsrecht keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine erzieherische Maßnahme. Es soll Verkehrsteilnehmer dazu bringen, künftig die Verkehrsregeln einzuhalten. Wenn diese Wirkung bereits durch ein früheres Fahrverbot eingetreten ist, kann das Gericht in besonderen Fällen auf ein weiteres Fahrverbot verzichten – wie hier geschehen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 4 Absatz 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV).
Bedeutung für Verkehrsteilnehmer
Das Urteil zeigt deutlich, dass deutsche Gerichte Fahrverbote sehr ernst nehmen und nur in Ausnahmefällen darauf verzichten. Wer wiederholt zu schnell fährt, riskiert empfindliche Sanktionen. Neben hohen Geldbußen droht in der Regel ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten, wenn Verstöße innerhalb eines Jahres mehrfach vorkommen. Auch bei fahrlässigem Handeln – also wenn die Überschreitung nicht vorsätzlich erfolgt – bleibt das Fahrverbot grundsätzlich möglich.
Fazit
Das Verfahren aus Dortmund verdeutlicht, wie wichtig das Fahrverbot im deutschen Verkehrsrecht als Instrument der Verkehrserziehung ist. Es soll die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleisten und Wiederholungstaten verhindern. Das Gericht kann in Einzelfällen von einem Fahrverbot absehen, wenn bereits eine vergleichbare Maßnahme ihre Wirkung gezeigt hat – dennoch bleibt die Geschwindigkeitsüberschreitung eine ernste Ordnungswidrigkeit, die spürbar geahndet wird.
Quelle(n): Amtsgericht Dortmund Urteil vom 06.03.2025 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25 Bild von Walti Göhner auf Pixabay