Artikel vom 28.01.2025

Keine Entlastung bei Geschwindigkeitsüberschreitung trotz verwirrender Beschilderung

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine behauptete verwirrende Beschilderung keine Entlastung bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt. Wer Verkehrsschilder nicht versteht oder verstehen will, handelt vorsätzlich und stellt sich bewusst gegen die Rechtsordnung. In dem verhandelten Fall wurde die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen eine Geldbuße sowie ein dreimonatiges Fahrverbot verworfen.

Hintergrund des Falls

Der Betroffene wurde vom Amtsgericht Fulda wegen einer fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 86 km/h verurteilt. Er befuhr die A7 in Richtung Kassel mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h, obwohl in diesem Bereich die Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 60 km/h reduziert und ein Überholverbot für Lkw und Busse angeordnet war. Diese Anordnungen wurden über sogenannte Klappschilder kommuniziert, die bei Bedarf ausgeklappt werden.

Argumentation des Betroffenen

Der Betroffene argumentierte, die Beschilderung sei "völlig verwirrend" gewesen und er habe die Anordnung nicht verstanden. Seine Verteidigung führte an, dass ein Verbotsirrtum vorliege, da die Beschilderung unklar gewesen sei.

Entscheidung des OLG Frankfurt

Das OLG Frankfurt wies die Rechtsbeschwerde zurück und stellte fest, dass die Beschilderung weder verwirrend noch unverständlich war. Die mit Lichtbildern dokumentierte Beschilderung zeigte eine klare Anordnung der Geschwindigkeitsreduktion und des Überholverbots. Das Gericht betonte, dass derjenige, der Verkehrsschilder nicht versteht oder nicht verstehen will und bewusst gegen die angezeigten Regelungen verstößt, vorsätzlich handelt. In diesem Fall entschied sich der Betroffene bewusst, die Regelungen zu ignorieren, indem er 146 km/h statt der erlaubten 60 km/h fuhr. Dies stellt einen vorsätzlichen Verstoß gegen die Rechtsordnung dar und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer.

Vorsätzliches Handeln bei Missachtung von Verkehrsschildern

Das Gericht führte aus, dass wer Verkehrsschilder nicht versteht oder nicht verstehen will und genau das Gegenteil tut, vorsätzlich handelt. In diesem Fall entschied sich der Betroffene bewusst und gewollt dazu, die Regelungen und die Verkehrssituation zu ignorieren. Damit stellte er sich mit Absicht gegen die Rechtsordnung und gefährdete bewusst und gewollt andere, allein um des eigenen schnelleren Fortkommens willen.

Keine besonderen Gründe für Absehen vom Fahrverbot

Das OLG Frankfurt sah keine Gründe, ausnahmsweise von einem Fahrverbot abzusehen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Diese Entscheidung des OLG Frankfurt unterstreicht die Bedeutung der Beachtung von Verkehrsschildern und die Konsequenzen bei deren Missachtung. Eine behauptete Verwirrung über die Beschilderung schützt nicht vor Strafe, insbesondere wenn die Schilder klar und verständlich sind. Wer bewusst gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit erheblichen Sanktionen rechnen.


Quelle(n): https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ Bild von IADE-Michoko auf Pixabay


×