Artikel vom 08.07.2019

Können Raservideos im Internet nachträglich verfolgt werden?

Strafverfolgungsbehörde in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft. Diese hat, wenn sie von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, zunächst einmal den Sachverhalt zu erforschen. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass die Polizei beim Verdacht einer Straftat die Ermittlungen durchführt. Nun ist es so, dass kein Polizeibeamter ganztägig gezielt auf der Suche nach Raser-Videos im Internet ist, so dass er vom Verdacht einer Straftat nur Kenntnis erhält, wenn er auf den konkreten Sachverhalt aufmerksam wird. Dies kann zum Beispiel durch die Anzeige eines Bürgers geschehen. Wird also der Polizei ein Raser-Video angezeigt, wird sie die Anzeige überprüfen und bei Plausibilität der Anzeige weitere Ermittlungsmaßnahmen einleiten. Steht nach den Ermittlungen fest, dass bei vorläufiger Beurteilung eine spätere Verurteilung des ermittelten Beschuldigten wahrscheinlich ist, kann es zur Anklage kommen. Den Leuten, die solche Videos hochladen, droht also durchaus eine Strafverfolgung.

Sollten Sie Betroffener eines Ermittlungsverfahrens sein, raten wir Ihnen sofort Kontakt zu einem Verkehrsrechtsanwalt aufzunehmen. Ihr Führerschein ist in Gefahr.


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