Artikel vom 13.02.2023

Lichthupe: Was ist erlaubt?

Die Lichthupe ist ein sehr beliebtes Hilfsmittel bei Autofahrern. Oft wird sie auch für Sachen benutzt, die eigentlich nicht erlaubt sind. Doch was ist erlaubt und was nicht?

Laut Gesetz ist der Einsatz der Lichthupe eigentlich nur in zwei Situationen zulässig

Lichthupen sind ein beliebtes Hilfsmittel bei Autofahrern. Nicht nur, um einem anderen Wagen Vorrang zu gewähren, sondern auch als Warnung vor Radarfallen wird sie häufig benutzt. Doch laut § 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Einsatz der Lichthupe nur in zwei Situationen zulässig. Zum einen, wenn man sich oder andere gefährdet sieht, und zum anderen, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen möchte.

Außerhalb geschlossener Ortschaften kann die Lichthupe als Ankündigung eines Überholvorgangs genutzt werden

Der Einsatz der Lichthupe als Ankündigung eines Überholvorgangs ist laut § 5 Absatz 5 der StVO erlaubt. Allerdings ist es durchaus unüblich, auf deutschen Straßen den Vorausfahrenden so zu warnen. Laut Gesetz muss man darauf achten, dass beim Einsatz der Lichthupe mit Fernlicht, entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Auf der Autobahn ist Vorsicht geboten

Auf der Autobahn darf man laut ADAC die Lichthupe betätigen, wenn der Fahrer eines auf der linken Spur fahrenden Fahrzeugs die Überholabsicht nicht erkennt, obwohl Sie links blinken. Allerdings sollte man aufpassen, dass man es nicht übertreibt und auch den korrekten Sicherheitsabstand (halber Tachowert) einhält. Wer das nicht tut, kann sich möglicherweise einer Nötigung schuldig machen.

Fazit:
Generell dürfen Autofahrer die Lichthupe nur in zwei Situationen benutzen. Wer vor Radarfallen oder auf der Autobahn aufblendet, handelt zwar nicht illegal, sollte aber auch nicht übertreiben.


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