Artikel vom 18.08.2024

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Wichtige Änderungen ab Juli 2024

Seit dem 1. Juli 2024 gelten neue Regelungen für die Mautpflicht in Deutschland, die eine wesentliche Erweiterung der bestehenden Vorschriften darstellen. Die Mautpflicht betrifft nun alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, einschließlich Güterkraftverkehrsfahrzeuge, Werkverkehrsfahrzeuge und Privatfahrzeuge. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Änderungen und gibt wichtige Informationen zur Mautpflicht und den Registrierungsmöglichkeiten.

Erweiterung der Mautpflicht ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 müssen Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse haben, Maut entrichten. Dies betrifft insbesondere:

Güterkraftverkehrsfahrzeuge: Alle Fahrzeuge, die für den gewerblichen Güterkraftverkehr genutzt werden und deren Gesamtmasse die 3,5-Tonnen-Grenze überschreitet, sind mautpflichtig.

Fahrzeugkombinationen: Bei Fahrzeugkombinationen wird die Mautpflicht nur dann fällig, wenn das Motorfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen wiegt.

Werkverkehr und Privatfahrten: Neben dem gewerblichen Güterkraftverkehr betrifft die Mautpflicht auch Werkverkehrsfahrzeuge und Fahrzeuge, die privat genutzt werden, wenn sie die Mautgrenze überschreiten.

Für detaillierte Informationen zu den aktuellen Mautsätzen besuchen Sie bitte die Seiten am Ende dieses Artikels.

Registrierung und Information

Empfehlung zur Registrierung: Es wird allen Eigentümern und Haltern mautpflichtiger Fahrzeuge empfohlen, sich rechtzeitig bei der Toll Collect GmbH oder bei einem Anbieter des elektronischen Mautdienstes zu registrieren. Die Registrierung ist notwendig, um die Maut korrekt zu entrichten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Weiterführende Informationen: Für detaillierte Informationen zur Mautpflicht und zur Registrierung können Sie die folgende Webseite besuchen:

Neue „Handwerkerausnahme“ seit Juli 2024

Mit der Senkung der Mautpflichtgrenze auf über 3,5 Tonnen tritt auch die neue „Handwerkerausnahme“ in Kraft. Diese Regelung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes besagt:

Ausnahme für Handwerksfahrzeuge: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen Gesamtmasse, die zur Beförderung von Materialien, Ausrüstungen oder Maschinen für Handwerksarbeiten oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern genutzt werden, sind von der Lkw-Maut ausgenommen, sofern die Beförderung nicht gewerblich erfolgt.

Onlinemeldung für Handwerksbetriebe: Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge über das Onlinemeldeportal der Toll Collect GmbH melden, wenn sie die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf den genannten Webseiten.

Historische Entwicklung der Lkw-Maut in Deutschland

Einführung und Ausdehnung: Die Lkw-Maut in Deutschland wurde 2005 eingeführt, um den Bundesfernstraßenbau finanziell zu unterstützen. Seitdem wurden die Mautpflichten schrittweise erweitert:

  • 01.08.2012: Ausdehnung auf rund 2.300 km vierstreifige Bundesstraßen.
  • 01.07.2015: Senkung der Mautpflichtgrenze von 12 auf 7,5 Tonnen.
  • 01.07.2018: Einführung der Mautpflicht für alle Bundesstraßen.

Mautdifferenzierung und CO2-Emissionen: Seit dem 01.12.2023 werden die Mautsätze nach Schadstoff- und CO2-Ausstoß differenziert, um emissionsarme Fahrzeuge zu fördern und den Gütertransport auf Schiene und Wasserstraße zu unterstützen. Emissionsfreie Nutzfahrzeuge sind bis zum 31.12.2025 von der Maut befreit.

Moderne Mauttechnologie und Überwachung

Satelliten- und Mobilfunktechnologie: Deutschland verwendet eines der fortschrittlichsten Mautsysteme weltweit, das auf Satelliten- und Mobilfunktechnologie basiert. Diese Technologie ermöglicht es, neue Strecken- und Tarifdaten effizient zu aktualisieren.

Mauterhebung und Kontrolle: Die Mauterhebung erfolgt automatisch durch die Toll Collect GmbH. Fahrzeugmerkmale und Fahrtdaten werden verschlüsselt übermittelt und die Maut wird berechnet. Stationäre Kontrollbrücken und mobile Kontrollfahrzeuge überwachen die Mautentrichtung. Bei Verstößen gegen die Mautpflicht drohen Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder.

Datenschutz: Die Daten, die bei der Mauterhebung erhoben werden, unterliegen strengen Datenschutzregelungen. Fahrzeugbilder und Kennzeichendaten dürfen nur für die Mauterhebung verwendet werden.

Wegekostengutachten und Förderprogramme

Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den tatsächlichen Wegekosten, einschließlich der Kosten für Bau, Erhalt und Betrieb des Straßennetzes. Externe Kosten wie Luftverschmutzung und Lärmbelastung werden ebenfalls berücksichtigt.

Förderprogramme zur Maut-Harmonisierung: Um die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftgewerbe zu verbessern, hat die Bundesregierung zwei unbefristete Programme aufgelegt:

  • Sicherheits- und Umweltförderung: Zur Erhöhung der Sicherheit und Reduzierung der Umweltauswirkungen des Güterkraftverkehrs.
  • Qualifizierung und Beschäftigung: Zur Weiterbildung von Fahrpersonal und zur Mangelreduktion.

Die Mautregelungen basieren auf dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG), dem Mautsystemgesetz, der Lkw-Mautverordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Fazit

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtmasse, die seit dem 1. Juli 2024 in Kraft ist, stellt einen bedeutenden Schritt zur Harmonisierung und Verbesserung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland dar. Mit der neuen Regelung und der Einführung der Handwerkerausnahme wird eine gerechte Mautstruktur geschaffen, die auch den Umwelt- und Sicherheitsaspekten Rechnung trägt. Fahrzeughalter und Betreiber sollten sich frühzeitig informieren und entsprechend registrieren, um die neuen Anforderungen problemlos zu erfüllen.


Quelle(n): https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-maut.html Bild von tomwieden auf Pixabay


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