Artikel vom 21.11.2025

Mietwagen & grobe Fahrlässigkeit: Warum das Bedienen des Navis bei Tempo 200 schwerwiegende Folgen hat

Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist und hohe Geschwindigkeiten fährt, trägt eine besondere Verantwortung. Ein aktueller Fall aus der Rechtsprechung zeigt eindrucksvoll, dass bereits eine kurze Ablenkung – etwa durch das Navigationsgerät – ausreicht, um bei 200 km/h als grob fahrlässig eingestuft zu werden. Die finanziellen Folgen können erheblich sein, selbst wenn eine Haftungsfreistellung vereinbart wurde.

Ablenkung bei hohem Tempo: Ein Sekundenfehler mit großen Risiken

Auf Autobahnen wird häufig mit hohen Geschwindigkeiten gefahren, doch jenseits der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h steigt das Risiko massiv. Bei 200 km/h legt ein Fahrzeug rund 55 Meter pro Sekunde zurück. Jede Ablenkung – selbst ein kurzer Blick auf das Infotainmentsystem oder Navi – kann gravierende Folgen haben.

Im verhandelten Fall fuhr der Mieter eines Pkw auf der linken Spur, während er gleichzeitig das Infotainmentsystem bediente, um Informationen abzurufen. Durch diese Ablenkung verlor er die Kontrolle über den Wagen, geriet von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Mittelleitplanke. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg wertete dieses Verhalten eindeutig als grob fahrlässig. Bei solchen Geschwindigkeiten müsse die volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr gelten; jede andere Tätigkeit sei unverantwortlich.

Haftungsfreistellung im Mietvertrag: Warum sie nicht immer schützt

Viele Mietwagenkunden verlassen sich darauf, dass die vereinbarte Haftungsfreistellung oder Vollkaskoversicherung sie im Schadensfall entlastet. Doch diese Annahme ist trügerisch. Das Gericht verwies auf die im Mietvertrag enthaltene Regelung, wonach die Haftungsfreistellung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden kann.

Da der Fahrer hier grob fahrlässig gehandelt hatte, durfte die Vermieterin den Ersatzanspruch anteilig geltend machen. Das Ergebnis: Rund die Hälfte des Schadens – etwa 12.000 Euro – musste der Fahrer selbst tragen. Besonders bedeutsam ist der Umstand, dass selbst der vorhandene Spurhalteassistent das Verhalten nicht entschuldigte. Nach Ansicht des Gerichts reduziert ein solcher Assistent den Schuldvorwurf nicht, insbesondere nicht bei extrem hohen Geschwindigkeiten.

Was grobe Fahrlässigkeit im Mietwagenrecht bedeutet

Der Begriff der groben Fahrlässigkeit spielt im Verkehrs- und Mietwagenrecht eine zentrale Rolle. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt – also etwas tut, was jedem einleuchten müsste, unbedingt zu unterlassen. Die Rechtsprechung sieht dabei unterschiedliche Fallgruppen, die regelmäßig als grob fahrlässig gelten.

Eine typische Situation ist die Ablenkung durch technische Geräte während der Fahrt. Auch Alkohol am Steuer, das Missachten offensichtlicher Beschränkungen oder der leichtfertige Umgang mit Schlüsseln und Dokumenten kann jedoch grob fahrlässig sein. Viele Mietwagenverträge enthalten daher klare Hinweise darauf, dass bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz eingeschränkt oder die Haftungsfreistellung reduziert werden kann.

Die Rechtsprechung betont zudem, dass starre AGB-Regelungen, die automatisch zur vollen Haftung des Mieters führen, oft unwirksam sind. Stattdessen verlangt das Gesetz eine individuelle Bewertung nach § 81 Absatz 2 VVG. Je schwerer das Fehlverhalten, desto höher die Kürzung der Leistung des Versicherers. Mildere Fälle führen zu geringeren Kürzungen, während schwerste Verstöße eine nahezu vollständige Haftung zur Folge haben können.

Technische Assistenzsysteme: Unterstützung, aber kein Freifahrtschein

Moderne Mietwagen verfügen heute über eine Vielzahl an Assistenzsystemen, darunter Spurhalteassistent, Notbremsassistent oder adaptive Geschwindigkeitsregelung. Diese Systeme können den Fahrer unterstützen, ersetzen jedoch nicht dessen Pflicht zur Aufmerksamkeit. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten sind die technischen Grenzen solcher Systeme schnell erreicht.

Im Nürnberger Fall wurde der Spurhalteassistent daher vom Gericht nicht als mildernder Faktor berücksichtigt. Das zeigt deutlich, dass Fahrer sich niemals in falsche Sicherheit wiegen dürfen. Assistenzsysteme können helfen, aber sie sind kein Argument, um eigenverantwortliches Handeln zu vernachlässigen.

Tipps zur Risikominimierung für Mietwagenfahrer

Um das Risiko grober Fahrlässigkeit zu minimieren, lohnt es sich, einige Grundsätze zu beherzigen. Der Mietvertrag sollte sorgfältig gelesen werden, denn die Klauseln zur Haftungsfreistellung unterscheiden sich je nach Anbieter erheblich. Eine Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung bietet grundsätzlich Schutz, jedoch nicht in jedem Fall. Gerade bei grober Fahrlässigkeit bleibt ein Restrisiko.

Der Umgang mit technischen Geräten während der Fahrt sollte strikt vermieden werden. Navigationseinstellungen, Musik oder Bordcomputer sollten vor der Abfahrt oder nach einem sicheren Stopp angepasst werden. Wer bei hohen Geschwindigkeiten unterwegs ist, sollte sich voll und ganz auf die Fahrsituation konzentrieren. Auch ist es ratsam, nicht zu sehr auf Assistenten zu vertrauen, da sie bei extremen Geschwindigkeiten lediglich begrenzte Unterstützung bieten.

Im Schadensfall empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren, die notwendigen Unterlagen zu sichern und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein professioneller Rat kann dabei helfen, Streitigkeiten über die Frage der groben Fahrlässigkeit zu vermeiden oder sachgerecht zu lösen.

Die Lehren aus dem Urteil des OLG Nürnberg

Das Urteil stellt klar heraus, dass die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Fahrers mit steigender Geschwindigkeit drastisch zunehmen. Die Bedienung eines Navigationsgeräts bei Tempo 200 stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und wird von der Rechtsprechung als grob fahrlässiges Verhalten eingestuft. Für Mieter bedeutet dies, dass sie sich nicht blind auf Haftungsfreistellungen oder Versicherungen verlassen dürfen.

Der Fall verdeutlicht, dass die Verantwortung letztlich beim Fahrer liegt – nicht beim Fahrzeug, nicht bei Assistenzsystemen und nicht beim Mietwagenvertrag. Nur wer aufmerksam, vorausschauend und verantwortungsbewusst fährt, kann vermeiden, in teure Haftungsfallen zu geraten. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten ist volle Konzentration unverzichtbar. Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werden – und im schlimmsten Fall Menschenleben gefährden.


Quelle(n): Quelle | OLG Nürnberg, Urteil vom 2.5.2019, 13 U 1296/17


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