Artikel vom 25.09.2025
Mit 20 km/h über die Autobahn: Warum langsames Fahren genauso gefährlich ist wie Rasen
Wenn von Gefahren auf deutschen Autobahnen die Rede ist, denken viele zuerst an Raser, die mit weit über 200 km/h unterwegs sind. Doch ein aktueller Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt, dass auch das genaue Gegenteil – nämlich extremes Langsamfahren – ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit darstellt. Auf der A6 bei Kaiserslautern stoppte die Polizei einen Ford, der mit nur 20 km/h über die Autobahn rollte. Der Fahrer war alkoholisiert und zudem ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs.
Was genau auf der A6 passierte
In der Nacht gegen zwei Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer ein verdächtiges Auto auf der Autobahn in Richtung Mannheim. Der Wagen, ein Ford, sei teilweise nur mit 20 km/h unterwegs gewesen und habe dabei in Schlangenlinien die Fahrspur gewechselt. Die Beamten der Autobahnpolizei konnten den 62-jährigen Fahrer schließlich stoppen und einer Kontrolle unterziehen.
Die Ursache für das gefährliche Verhalten war schnell gefunden: Der Mann stand erheblich unter Alkoholeinfluss, im Fußraum des Autos fanden die Beamten eine angebrochene Whiskeyflasche. So stark war der Fahrer beeinträchtigt, dass er sich zeitweise am Fahrzeug festhalten musste, um nicht umzufallen. Als wäre das nicht genug, kam auch noch heraus, dass der Mann gar keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Gegen ihn und die Halterin des Fahrzeugs laufen nun Strafverfahren.
Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn – was wirklich gilt
Der Fall wirft eine häufig gestellte Frage auf: Gibt es eine Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn? Viele Autofahrer sind überzeugt, dass 60 km/h die gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze sei. Doch das ist ein weitverbreiteter Irrtum.
Die Straßenverkehrsordnung schreibt keine feste Mindestgeschwindigkeit für die Autobahn vor. Der Wert von 60 km/h bezieht sich ausschließlich auf die Zulassungsvoraussetzung für Fahrzeuge: Nur Autos, Motorräder oder Lkw, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können, dürfen überhaupt auf die Autobahn. Für das tatsächliche Fahren gibt es jedoch keine starre Untergrenze. Entscheidend ist stattdessen, dass der Verkehrsfluss nicht behindert wird.
Zu langsames Fahren als Gefahr für die Verkehrssicherheit
Wer ohne Grund mit 20 km/h auf einer Autobahn unterwegs ist, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer massiv. Auffahrunfälle, riskante Spurwechsel und plötzliches Bremsen sind die unmittelbaren Folgen. Deshalb enthält die StVO in § 3 Absatz 2 eine klare Regel: Niemand darf ohne triftigen Grund so langsam fahren, dass er den Verkehrsfluss behindert.
Langsames Fahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt – etwa bei Stau, extrem schlechten Witterungsbedingungen oder technischen Defekten. Wer dagegen ohne Not bummelt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen.
Welche Strafen drohen bei zu langsamem Fahren
Auch wenn keine feste Mindestgeschwindigkeit gilt, sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen für unangemessenes Langsamfahren vor. Wer den Verkehrsfluss behindert, zahlt mindestens 20 Euro Verwarnungsgeld. Kommt es beim Überholen zu Problemen, drohen 80 Euro Strafe. Führt das Verhalten zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro und es kommt ein Punkt in Flensburg hinzu.
Im Fall des betrunkenen Ford-Fahrers wird es allerdings nicht bei einem Bußgeld bleiben. Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Langsames Fahren kann so gefährlich sein wie Rasen
Während Raser durch hohe Geschwindigkeiten Leben gefährden, stellen extrem langsame Fahrer ein ebenso großes Risiko dar. Der Unterschied in der Geschwindigkeit zwischen den Fahrzeugen führt zu gefährlichen Situationen. Wer mit 20 km/h unterwegs ist, während andere mit 120 oder 130 km/h fahren, sorgt für enorme Geschwindigkeitsdifferenzen. Das erschwert das Einschätzen von Abständen und erhöht das Risiko schwerer Unfälle erheblich.
Verkehrssicherheit bedeutet daher nicht nur, sich vor überhöhten Geschwindigkeiten zu schützen, sondern auch zu langsames Fahren zu verhindern. Beides kann tödliche Folgen haben.
Wann langsames Fahren erlaubt ist
Natürlich gibt es Situationen, in denen Autofahrer deutlich unter 60 km/h bleiben dürfen – oder sogar müssen. Dazu zählen Staus, Baustellen, Glatteis oder Starkregen. In solchen Fällen schreibt die StVO ausdrücklich vor, die Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen.
Auch technische Defekte können einen Grund darstellen, kurzfristig langsamer zu fahren. In diesen Fällen ist es jedoch Pflicht, so bald wie möglich den nächsten Rastplatz, Parkplatz oder Standstreifen aufzusuchen, um die Gefahr für andere zu minimieren.
Mindestgeschwindigkeit Autobahn – ein Mythos bleibt bestehen
Der Fall auf der A6 macht deutlich: Eine feste Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es nicht, doch die Pflicht, den Verkehrsfluss nicht zu behindern, besteht sehr wohl. Wer extrem langsam fährt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und riskiert schwere Unfälle.
Der Mythos von den vorgeschriebenen 60 km/h wird sich vermutlich noch lange halten. Fakt ist jedoch, dass diese Zahl nur darüber entscheidet, welche Fahrzeuge überhaupt auf Autobahnen fahren dürfen – nicht, wie schnell man tatsächlich fahren muss.
Verkehrssicherheit als oberstes Ziel
Ob zu schnell oder zu langsam: Beides gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Die Polizei und die StVO setzen daher auf klare Regeln, die das Verhalten im Straßenverkehr regeln. Der Fall aus Rheinland-Pfalz zeigt eindrücklich, dass extreme Abweichungen von der üblichen Geschwindigkeit – egal in welche Richtung – nicht toleriert werden können.
Autofahrer sollten sich daher immer bewusst machen: Auf der Autobahn gilt es, den Verkehrsfluss nicht zu stören, die Geschwindigkeit den Bedingungen anzupassen und rücksichtsvoll zu fahren. So lässt sich die Zahl schwerer Unfälle verringern – und die Verkehrssicherheit für alle erhöhen.
Quelle(n): https://www.24auto.de/news/ford-autobahn-tempo-geschwindigkeit-20-km-h-schleicher-polizei-a6-rheinland-pfalz-91626291.html Bild von José Miguel auf Pixabay