Artikel vom 18.08.2024

Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung 2024: Wichtige Änderungen und Ausblicke

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland steht vor einer umfassenden Überarbeitung. Mit der geplanten Novelle, die auf den Ergebnissen der wissenschaftlichen Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) basiert, sollen zahlreiche Anpassungen vorgenommen werden. Diese Änderungen betreffen sowohl technische Anforderungen als auch verhaltensrechtliche Regelungen. In diesem Artikel bieten wir Ihnen eine detaillierte Übersicht über die wesentlichen Neuerungen und beantworten die wichtigsten Fragen zur eKFV-Novelle.

Änderungen der eKFV: Was wird angepasst?

Die bevorstehende eKFV-Novelle zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge zu vereinfachen und zu harmonisieren. Die wichtigsten Änderungen umfassen:

Integration von Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die verhaltensrechtlichen Regelungen, die derzeit sowohl in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung als auch in der StVO enthalten sind, sollen vollständig in die StVO überführt werden. Dies soll die Anwendung der Regeln erleichtern und Unklarheiten beseitigen.

Anpassung an den Radverkehr: Die Regeln für Elektrokleinstfahrzeuge werden in vielen Bereichen an die bestehenden Regelungen für Radverkehr angepasst. Das bedeutet beispielsweise, dass der Grünpfeil, der derzeit nur für Radfahrer gilt, künftig auch von Elektrokleinstfahrzeugen genutzt werden darf. Auch die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ wird auf Elektrokleinstfahrzeuge ausgeweitet.

Erhöhung der Verwarnungsgelder: Die Verwarnungsgelder für das unbefugte Befahren von Gehwegen und für Mehrpersonentransporte auf Elektrokleinstfahrzeugen werden erhöht, um das Regelwerk konsequenter durchzusetzen.

Wegfall des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge frei": Aktuell müssen Gehwege oder Fußgängerzonen, die auch für Elektrokleinstfahrzeuge freigegeben werden, mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ gekennzeichnet werden. Zukünftig wird diese zusätzliche Beschilderung entfallen. Stattdessen gilt das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Diese Vereinfachung soll die Verkehrsinfrastruktur entlasten und die Orientierung für Verkehrsteilnehmer verbessern.

Regeln für den Verkehr

Gehweg- und Fußgängerzonenfreigabe: Die bestehenden Regeln für das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen bleiben unverändert. Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das Ziel ist es, die Sicherheit und den Komfort der Fußgänger nicht zu gefährden.

Grünpfeilschild: Die Regelungen für das Abbiegen bei Rot an Kreuzungen, bei denen das Grünpfeilschild für Radfahrer gilt, werden auf Elektrokleinstfahrzeuge ausgeweitet. Dies bedeutet, dass das Abbiegen nach Rechts bei Rot, wenn das Grünpfeilschild vorhanden ist, auch für Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt wird.

Anpassung der technischen Anforderungen

Sicherheitsanforderungen: Ab 2027 müssen Neufahrzeuge mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) ausgestattet sein. Zudem wird eine Anpassung der Sicherheitsanforderungen für Batterien gemäß der DIN EN 17128 (PLEV-Norm) vorgenommen. Dies umfasst auch zusätzliche Prüfungen, wie die Überprüfung der Verzögerung unter Nassbedingungen und das Befahren von abgesenkten Bordsteinkanten in umgekehrter Richtung.

Mehrachssysteme und Bremsen: Mehrachsige Fahrzeuge, insbesondere E-Tretroller, müssen künftig mit voneinander unabhängigen Vorderrad- und Hinterradbremsen ausgestattet sein, um die Sicherheit zu erhöhen.

Übergangsfristen und bestehende Fahrzeuge

Übergangsregelungen: Fahrzeuge, die bis 2027 in Verkehr gebracht wurden und noch nicht den neuen Anforderungen entsprechen, können weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist soll den Herstellern Zeit geben, ihre Fahrzeuge entsprechend anzupassen. Fahrzeuge, die bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis besitzen, können ohne Änderungen weiterverwendet werden.

Sicherheitsstatistiken und Opferschutz

Unfallstatistiken: Laut den Statistiken des Statistischen Bundesamtes wurden 2023 in Deutschland 9.425 Unfälle mit Personenschaden bei Elektrokleinstfahrzeugen registriert, darunter 22 tödliche Unfälle. Elektrokleinstfahrzeuge haben jedoch einen vergleichsweise geringen Anteil von rund 3,2 % an den Gesamtunfällen im Straßenverkehr.

Opferschutz: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) legt großen Wert auf den Schutz der Unfallopfer. Die straßenverkehrsrechtliche Gefährdungshaftung ist im Straßenverkehrsgesetz geregelt und kann nur durch Gesetzesänderungen angepasst werden.

Ausblick

Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Regelungen zu vereinfachen, die Sicherheit zu erhöhen und die Integration von Elektrokleinstfahrzeugen in den Straßenverkehr zu verbessern. Mit der Anpassung der technischen Anforderungen und der Vereinheitlichung der Verhaltensregeln wird die eKFV-Novelle dazu beitragen, dass Elektrokleinstfahrzeuge sicherer und praktikabler für alle Verkehrsteilnehmer werden. Es ist wichtig, sich über die neuen Regelungen zu informieren und diese zu berücksichtigen, um die Vorteile der Novelle optimal nutzen zu können.


Quelle(n): https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq-novelle.html Bild von Tom auf Pixabay


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