Artikel vom 31.07.2024

Rettungsgasse Innerorts: Gericht Klärt Pflichten für Autofahrer

Am 12. Januar 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) eine wegweisende Entscheidung bezüglich der Notwendigkeit von Rettungsgassen in städtischen Gebieten getroffen. Der Beschluss bringt Klarheit darüber, ob die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, die auf Autobahnen und Außerortsstraßen gilt, auch auf innerstädtische Verkehrswege anzuwenden ist. Diese Frage hat in der Vergangenheit für Verunsicherung unter Autofahrern gesorgt.

Rettungsgasse Innerorts - Ein umstrittenes Thema

Die Bildung einer Rettungsgasse ist ein lebensrettendes Manöver im Straßenverkehr, das sicherstellt, dass Rettungsfahrzeuge schnell und ungehindert zu Unfallorten gelangen können. Während die Regeln für Autobahnen und Außerortsstraßen klar definiert sind, herrschte bislang Unsicherheit darüber, ob diese Vorschriften auch innerorts gelten. Das BayObLG hat nun klargestellt, wie die Gesetzeslage zu interpretieren ist.

Bußgeld wegen fehlender Rettungsgasse

Auslöser des Urteils war der Fall eines Autofahrers, der auf einer autobahnähnlichen innerörtlichen Bundesstraße unterwegs war. Aufgrund eines Unfalls bildeten sich Verkehrsstaus, und der Fahrer unterließ es, eine Rettungsgasse zu bilden. Das Amtsgericht Augsburg hatte den Fahrer mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot belegt, da er nach Ansicht des Gerichts Einsatzfahrzeuge behindert hatte. Der Autofahrer legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und argumentierte, dass die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Rettungsgasse innerorts vorschreibt.

Rechtliche Grundlagen: §11 Absatz 2 StVO

Das Hauptargument des Beschuldigten stützte sich auf den Wortlaut von §11 Absatz 2 der StVO, der die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse klar definiert: "Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge eine freie Gasse bilden."

Dieser Passus der StVO spezifiziert, dass die Rettungsgassenpflicht nur für Autobahnen und Außerortsstraßen gilt. Daraus schloss der Autofahrer, dass innerorts keine entsprechende Pflicht bestehe, was das BayObLG letztlich bestätigte.

Urteil des BayObLG: Keine Rettungsgasse Innerorts

Das BayObLG entschied zugunsten des Autofahrers und hob das Urteil des Amtsgerichts Augsburg auf. In der Urteilsbegründung stellten die Richter klar, dass die Rettungsgassenpflicht gemäß §11 StVO tatsächlich nur für Autobahnen und außerörtliche Straßen gilt. Innerstädtische Straßen seien oft zu schmal und weniger stark befahren, sodass eine gesonderte Regelung für Rettungsgassen hier nicht praktikabel sei. Stattdessen wird in solchen Situationen empfohlen, dass Fahrzeuge an den Fahrbahnrand ausweichen, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.

Konsequenzen für Verkehrsteilnehmer: Verpflichtung zur Rücksichtnahme

Auch wenn innerorts keine gesetzliche Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, bedeutet dies nicht, dass Autofahrer Rettungsfahrzeuge ignorieren dürfen. Das BayObLG betonte, dass das Blockieren oder Behindern von Einsatzfahrzeugen auch innerorts weiterhin eine Ordnungswidrigkeit oder unter bestimmten Umständen sogar eine Straftat darstellt. Autofahrer sind verpflichtet, bei Annäherung eines Einsatzfahrzeugs sofort Platz zu machen, um einen ungehinderten Durchgang zu ermöglichen.

Klärung und Sensibilisierung

Dieses Urteil bringt eine wichtige Klarstellung und sensibilisiert Autofahrer für die Notwendigkeit, auch innerorts aufmerksam zu sein und bei Bedarf Platz zu machen. Während auf Autobahnen und Außerortsstraßen die Bildung einer Rettungsgasse obligatorisch ist, erfordert die innerstädtische Verkehrssituation Flexibilität und Rücksichtnahme. In städtischen Gebieten, wo Platz oft begrenzt ist, müssen Autofahrer situationsbedingt reagieren, um die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen zu gewährleisten.

Rechtliche Klarheit und Verantwortung

Das Urteil des BayObLG bietet eine willkommene Klarstellung in einer oft missverstandenen Regelung der StVO. Es betont die Notwendigkeit der Rücksichtnahme im Straßenverkehr und erinnert daran, dass der Schutz von Menschenleben oberste Priorität hat. Auch ohne eine spezifische Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse innerorts bleibt die Verantwortung der Autofahrer bestehen, durch ihr Verhalten den Einsatzkräften schnelle Hilfe zu ermöglichen. Dieses Bewusstsein für rechtliche und moralische Pflichten im Straßenverkehr ist entscheidend, um die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten.


Quelle(n): https://www.bussgeldkatalog.org/news/ Bild von RettungsgasseJETZTde auf Pixabay


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