Artikel vom 01.08.2014

Rotlichtverstoß bei „Umfahren“ einer Lichtzeichenanlage?

Bereits im Jahr 2013 hat sich das OLG Bamberg mit der Frage beschäftigt, ob ein Umfahren einer Lichtzeichenanlage, diese rot vorgibt, einen Rotlichtverstoß darstellt, dieser bußgeldrechtlich geahndet werden muss.

Im konkreten Fall, fuhr ein Fahrzeugführer, wissend um die rote Lichtzeichenanlage, weniger Meter von dieser entfernt, auf das neben der Straße befindliche Gelände einer Tankstelle, umso die Lichtzeichenanlage zu umgehen und am Ende des Tankstellengeländes wieder auf die Straße einzufahren, wodurch er sich nunmehr hinter der Lichtzeichenanlage befand und seine Fahrt fortsetzen konnte. Ein Anhalten oder Nutzen der Tankstelle bestand beim besagten Fahrzeugführer nicht.

Das OLG Bamberg hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Das Umfahren der Lichtzeichenanlage stellt keinen Rotlichtverstoß dar. Das gilt auch, wenn der Fahrvorgang der Umfahrung der Lichtzeichenanlage dient.

(OLG Bamberg, VA 13, 195)


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