Artikel vom 19.06.2024

Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall mit E-Scooter: Klage abgewiesen

Die Haftung bei Verkehrsunfällen ist ein häufig diskutiertes Thema. Insbesondere bei neuen Verkehrsmitteln wie E-Scootern stellt sich die Frage nach der Anwendung bestehender Gesetze. Im vorliegenden Fall hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG nicht auf E-Scooter angewendet werden kann, was zu einer Abweisung der Klage führte. Dieser Artikel beleuchtet die Details des Falls und die rechtlichen Hintergründe.

Der Kläger verlangte Schadensersatz für Schäden an seinem Fahrzeug, die angeblich durch einen E-Scooter verursacht wurden. Das Gericht musste entscheiden, ob eine analoge Anwendung der Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG auf E-Scooter zulässig ist und ob die Haftpflichtversicherung des E-Scooters für den Schaden aufkommen muss.

Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall

Der Kläger ist Eigentümer eines Mercedes Benz E-Klasse, der am Abend des 18.12.2019 in der Münchener Straße in Frankfurt am Main am Fahrbahnrand geparkt war. Als der Kläger später zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, stellte er Schäden an der Beifahrerseite fest. Der Kläger vermutete, dass diese Schäden durch einen neben seinem Fahrzeug abgestellten E-Scooter verursacht wurden, der entweder unsachgemäß abgestellt oder mutwillig gegen das Fahrzeug gestoßen worden sei.

Die Positionen der Parteien

Der Kläger argumentierte, dass E-Scooter ein erhebliches Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr darstellen und daher eine analoge Anwendung der Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG gerechtfertigt sei. Er forderte die Beklagte, die Haftpflichtversicherung des E-Scooters, zur Zahlung von 2.915,38 € Schadensersatz sowie Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf.

Die Beklagte widersprach dieser Auffassung und verwies auf § 8 Nr. 1 StVG, der die Gefährdungshaftung für Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h ausschließt. Da der E-Scooter diese Voraussetzung erfüllte, lehnte sie eine Haftung ab.

Gerichtliche Entscheidung

Das Landgericht Frankfurt wies die Klage ab. Es bestätigte, dass die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach § 7 StVG nicht auf E-Scooter anwendbar sei, da diese gemäß § 8 Nr. 1 StVG ausgenommen sind. Hierbei wurde auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des E-Scooters von maximal 20 km/h verwiesen, die eine Anwendung der Gefährdungshaftung ausschließt.

Rechtliche Grundlagen und deren Auslegung

§ 7 StVG - Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung nach § 7 StVG verpflichtet Fahrzeughalter, für Schäden aufzukommen, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs verursacht werden, unabhängig von einem Verschulden. Ziel dieser Regelung ist es, das Risiko des Betriebs von Fahrzeugen zu kompensieren.

§ 8 Nr. 1 StVG - Ausnahmen

Nach § 8 Nr. 1 StVG ist die Gefährdungshaftung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug auf ebener Strecke nicht schneller als 20 km/h fahren kann. Diese Regelung soll Fahrzeuge mit geringem Gefährdungspotenzial von der strengen Haftung ausnehmen.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Die eKFV regelt den Betrieb von E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen. E-Scooter fallen unter diese Verordnung, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h haben.

Dieses Urteil verdeutlicht, dass E-Scooter aufgrund ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung ausgenommen sind. Das Gericht unterstrich, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszudehnen, selbst wenn diese ein erhebliches Gefährdungspotenzial im Straßenverkehr darstellen.

Keine Haftung für E-Scooter nach § 7 StVG

Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zeigt, dass die aktuelle Gesetzeslage eine verschuldensunabhängige Haftung für E-Scooter nicht vorsieht. Fahrzeughalter müssen daher im Schadensfall konkrete Beweise für ein schuldhaftes Verhalten vorlegen, um Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. Dieses Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und die Rechtsprechung in ähnlichen Fällen beeinflussen.

Das Ergebnis unterstreicht die Bedeutung einer genauen Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und zeigt die Grenzen der Gefährdungshaftung im deutschen Straßenverkehrsrecht auf. Fahrzeughalter und Versicherungen sollten sich dieser Rechtslage bewusst sein, um im Schadensfall entsprechend handeln zu können.


Quelle(n): https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002418 Bild von Shary Reeves auf Pixabay


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