Artikel vom 27.02.2023

Schuldspruch wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Vermittlung englischer Fahrerlaubnisse weitgehend rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat über die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Detmold entschieden, das ihn wegen Betrugs und versuchten Betrugs im Zusammenhang mit der Vermittlung englischer Fahrerlaubnisse zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt hatte. Die Revision des Angeklagten führte zu einer Teileinstellung des Verfahrens, weshalb der Bundesgerichtshof die Gesamtfreiheitsstrafe aufhob und die Sache zur Festsetzung einer neuen Gesamtstrafe für die verbleibenden Betrugstaten an das Landgericht zurückverwiesen.

Angeklagter bot erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung englischer Fahrerlaubnisse gegen eine Gebühr

Im Tatzeitraum von Anfang 2012 bis Anfang 2018 bot der Angeklagte über verschiedene Internetseiten eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Beantragung einer englischen Fahrerlaubnis gegen eine Gebühr von 1.200 Euro an. Dabei verschleierte er gegenüber den Kunden aus Deutschland, dass eine englische Fahrerlaubnis nur mit einem Wohnsitz in England erworben werden konnte. Der Angeklagte hatte dies von Anfang an gewusst. Die Kunden bezahlten die Gebühr, erhielten aber keine englische Fahrerlaubnis, da sie nicht über den notwendigen Wohnsitz in England verfügten.

Angeklagter versuchte sich dauerhaft mit der Gebühreneinvernahme zu bereichern

Der Angeklagte versuchte sich durch die Gebühreneinvernahme dauerhaft zu bereichern. Er wollte den Kunden aus Deutschland die englische Fahrerlaubnis vortäuschen, ohne sich darum zu kümmern, ob die Kunden tatsächlich eine solche erhalten konnten. Die Revision des Angeklagten hat zu einer Teileinstellung des Verfahrens geführt, weil mehrere Betrugstaten aus den Jahren 2012 und 2013 verjährt sind. Im Übrigen war die Revision erfolglos.


Quelle(n): Bundesgerichtshof Beschluss vom 20. Juli 2021 – 4 StR 439/20


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