Artikel vom 08.07.2019

Sind KFZ-Rennen illegal? Was für Strafen drohen?

Ein Kfz-Rennen im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich verboten und somit immer illegal. Dies wird schon von der StVO in § 29 Abs. 1 festgelegt. Zentral ist folglich die Frage, was unter einem „Rennen“ zu verstehen ist. Von einem Rennen wird dann gesprochen, wenn zur Siegerermittlung, ohne Rücksicht auf Streckenlänge, also auch bei Kurzstreckenprüfungen, die Höchstgeschwindigkeit zumindest mitbestimmend ist. Der Rennbegriff im Sinne der StVO setzt keine vorherige Absprache zwischen den Teilnehmern voraus, so dass auch sogenannte „wilde“ Rennen hiervon erfasstsind. Der Rennbegriff ist also sehr weit gefasst und unterscheidet nicht danach, ob sich die fragliche Handlung auf einer Autobahn oder auf einer Landstraße abspielt. Ob im Einzelfall ein Rennen vorliegt, entscheidet letztlich der Richter anhand von Beweismitteln wie z. B. Zeugenaussagen oder Videos. Wichtig ist jedoch, dass der Verstoß gegen dieses Rennverbot auf öffentlichen Straßen jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz als Ahndung lediglicheine Geldbuße und ggf. ein Fahrverbot vorsieht, darstellt und nicht schon perse einen Straftatbestand erfüllt. Im Regelfall werden jedoch bei einem „wilden“ Rennen mehrere Straftatbestände in Betracht kommen, wie z. B. eine Nötigung oder auch eine Gefährdung des Straßenverkehrs.

Sollten Sie Betroffener eines Ermittlungsverfahrens sein, raten wir Ihnen sofort Kontakt zu einem spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt aufzunehmen. Ihr Führerschein bzw. ihre Fahrerlaubnis sind in großer Gefahr.


Quelle(n):


×