Artikel vom 27.08.2014

Strafzettel aus Italien

Immer wieder passiert es. Der Sommer wurde im schönen Italien verbracht und Monate später erhält man von einer italienischen Behörde einen Strafzettel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

In diesem Fall stellt sich die Frage, ist der Strafzettel überhaupt gültig oder ist möglicherweise sogar eine Verjährung eingetreten.

Stand Agust 2014 schaut die gesetzliche Lage wie folgt aus:

1. Zustellung des Strafzettels: An Personen mit Wohnsitz in Italien binnen 90 Tage, an alle anderen binnen 360 Tage nach "Identifikation".

2. Verjährung des Strafzettels: nach 5 Jahren.  Die Verjährungsfrist beginnt bei einer förmlichen Aufforderung jedoch von neuem zu laufen.

Alles in allem haben, die italienischen Behörden somit viel Zeit, um einem deutschen Autofahrer nachträglich einen Strafzettel zu zustellen.

 


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