Artikel aus dem Verkehrsrecht - SUV
19.06.2024
Rotlichtverstoß mit einem SUV: Keine Erhöhung der Geldbuße allein wegen Fahrzeugtyp
Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden, doch der Fahrzeugtyp allein rechtfertigt keine höhere Geldbuße. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschied, dass nur außergewöhnliche Umstände eine Abweichung vom Bußgeldkatalog erlauben. Eine Vorbelastung hingegen kann eine Erhöhung rechtfertigen, wie im aktuellen Fall, in dem ein Betroffener trotz SUV-Nutzung wegen früherer Verkehrsverstöße zur Zahlung einer erhöhten Geldbuße und […]