Artikel vom 19.06.2024

Rotlichtverstoß mit einem SUV: Keine Erhöhung der Geldbuße allein wegen Fahrzeugtyp

Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden, doch der Fahrzeugtyp allein rechtfertigt keine höhere Geldbuße. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschied, dass nur außergewöhnliche Umstände eine Abweichung vom Bußgeldkatalog erlauben. Eine Vorbelastung hingegen kann eine Erhöhung rechtfertigen, wie im aktuellen Fall, in dem ein Betroffener trotz SUV-Nutzung wegen früherer Verkehrsverstöße zur Zahlung einer erhöhten Geldbuße und einem Fahrverbot verurteilt wurde.

Rotlichtverstoß und Bußgeld

Ein Fahrer wurde vom Amtsgericht wegen eines Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 350 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Die übliche Geldbuße im Bußgeldkatalog beträgt 200 €, doch das Gericht erhöhte diese aufgrund der Fahrzeugart (SUV) und einer bestehenden Vorbelastung des Fahrers.

Gründe für die Erhöhung der Geldbuße

Das Amtsgericht begründete die Erhöhung der Geldbuße mit der erhöhten abstrakten Gefährdung, die von einem SUV ausgehe. Die Bauweise eines SUVs mit erhöhter Frontpartie könne das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer erhöhen. Darüber hinaus hatte der Fahrer bereits einen früheren Rotlichtverstoß begangen, was ebenfalls zur Erhöhung der Geldbuße beitrug.

Berufung vor dem Oberlandesgericht

Der Betroffene legte Rechtsbeschwerde ein, da er die erhöhte Geldbuße und das Fahrverbot nicht akzeptieren wollte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts jedoch im Ergebnis. Nach Ansicht des OLG rechtfertigte die Argumentation des Amtsgerichts zwar keine Erhöhung der Regelbuße allein aufgrund des Fahrzeugtyps, aber die bestehende Vorbelastung des Fahrers tat es.

Der Bußgeldkatalog und seine Anwendung

Der Bußgeldkatalog dient dazu, häufig vorkommende Verkehrsverstöße einheitlich zu behandeln. Abweichungen von der Regelbuße sind nur in außergewöhnlichen Fällen gerechtfertigt. Eine höhere Geldbuße aufgrund eines unspezifischen Fahrzeugtyps wie einem SUV bedarf einer detaillierten Einzelfallbetrachtung. Der allgemeine Hinweis auf eine erhöhte Gefährdung reicht nicht aus, um eine Abweichung zu begründen.

Vorbelastung als ausschlaggebender Faktor

Das OLG betonte, dass die Vorbelastung des Betroffenen entscheidend für die Erhöhung der Geldbuße war. Der Fahrer hatte 13 Monate vor dem aktuellen Verstoß bereits einen Rotlichtverstoß begangen. Diese Vorahndung führte zu der Entscheidung, dass der aktuelle Fall deutlich vom Normalfall abweicht und somit eine Erhöhung der Geldbuße gerechtfertigt ist.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main unterstreicht die Bedeutung der Einzelfallbetrachtung bei der Festsetzung von Bußgeldern. Es zeigt, dass pauschale Aussagen über Fahrzeugtypen wie SUVs nicht ausreichen, um höhere Geldbußen zu rechtfertigen. Vielmehr müssen konkrete, gefährdungsrelevante Charakteristika des Einzelfalls berücksichtigt werden. Vorbelastungen spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Konsequenzen für SUV-Fahrer

SUV-Fahrer sollten sich bewusst sein, dass allein die Nutzung eines SUVs keine höhere Geldbuße rechtfertigt. Entscheidend sind die spezifischen Umstände des Verstoßes und eventuelle Vorbelastungen. Wer bereits Verkehrsverstöße begangen hat, muss mit einer strengeren Ahndung rechnen.

Rechtliche Grundlagen und Ausblick

Der Bußgeldkatalog ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung einer einheitlichen Ahndung von Verkehrsverstößen. Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dieses Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main stellt klar, dass pauschale Aussagen über Fahrzeugtypen nicht ausreichen und betont die Notwendigkeit einer detaillierten Einzelfallbetrachtung. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, was ihre Bedeutung für zukünftige Fälle unterstreicht.

Einzelfallbetrachtung und Vorbelastung entscheidend

Zusammenfassend zeigt dieses Urteil, dass die Höhe von Geldbußen bei Verkehrsverstößen nicht willkürlich erhöht werden kann. Eine detaillierte Einzelfallbetrachtung ist unerlässlich, und Vorbelastungen des Betroffenen spielen eine entscheidende Rolle. SUV-Fahrer müssen sich bewusst sein, dass ihr Fahrzeugtyp allein keine höhere Geldbuße rechtfertigt, jedoch können frühere Verstöße zu strengeren Maßnahmen führen. Dieses Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall und klärt die Rechtslage hinsichtlich der Anwendung des Bußgeldkatalogs bei Rotlichtverstößen.


Quelle(n): https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/ Bild von lusepho auf Pixabay


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